Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/28

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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In den folgenden Jahren aber hören wir beständig von heftigen Streitigkeiten zwischen Ladislaus von Zedlitz und der Stadt Bolkenhain wegen der Ober- und Niedergerichte, der Ratskur und der Jagdgerechtigkeit, die erst am 15. Oktober 1608 damit enden, daß Zedlitz die Ober- und Niedergerichte an die Stadt Bolkenhain für 2000 Thlr. à 36 Wgr. verkauft. Für seine Person und seine Leute soll er von dieser Gerichtsbarkeit befreit sein; auch behält er die freie Jagd. Die Übergabe der Gerichte an die Stadt erfolgte am 30. Oktober durch den Landeshauptmann Kaspar von Rechenberg.

Um diesen Zedlitz von einer besseren Seite kennen zu lernen, ist zu erwähnen, daß er sich am 2. Mai 1607 bereit erklärte, die schlechten Landstraßen, namentlich die nach Hirschberg, zu bessern und dauernd in Ordnung zu erhalten, wenn ihm der Kaiser erlauben wolle, von jedem Pferde einen Zoll von l Kreuzer zu erheben. Nach langem Hin- und Herschreiben war jedoch diese Angelegenheit 1609 noch nicht erledigt, und sie ist wahrscheinlich im Sande verlaufen. Auch eine Pulvermühle baute er in Ruhbank, verkaufte sie aber am 7. September 1618 an den Pulvermacher Hans Prüfer daselbst; desgleichen erwarb er das Dorf Wiesa zum Burglehn hinzu und soll auch Bauten an der Burg vorgenommen haben.

In seinem Testamente vom 25. August 1625 bestimmte der damals bald 63 Jahre alte Ladislaus von Zedlitz u. a.: Er will im Kloster Grüssau begraben sein, und zu seinem Begräbnis sind 1000 Taler zu verwenden. Sein Vetter und Pflegesohn Ferdinand von Zedlitz (Sohn seines Bruders Nikolaus) erhält das Schloß Bolkenhain nebst allen Zugehörungen mit der Verpflichtung, es stets in gutem Bauzustande zu erhalten. Nach Ferdinands Tode soll alles an dessen ältesten Sohn fallen und sich immer in derselben Weise weiter vererben. Sollte Ferdinand aber oder sein Sohn von der wahren römisch-katholischen Kirche abfallen und ein anderer unter den Vettern und Brüdersöhnen vorhanden sein, der sich zur katholischen Religion bekennt, so soll dieser der Erbe sein. Ist kein katholischer Erbe vorhanden, so sollen die zu Testaments-Exekutoren ernannten Äbte von Leubus und Grüssau die Güter so lange verwalten, bis sich einer der Vettern zur katholischen Kirche bekehrt.

Dieses Testament, dessen Hauptbestimmung ist, daß nur ein katholisches Familienglied zur Erbfolge zugelassen werden soll, hat, wie wir weiter unten sehen werden, am Ende des 17. Jahrhunderts die allergrößten Familienstreitigkeiten hervorgerufen und viel zum Ruin der Herrschaft Bolkenhain beigetragen.