Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/27

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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dritte und vierte Teil ihres erlittenen Schadens ersetzt würde,“ erhalten könnten.

Nachdem Rudolf II. dem Jakob von Zedlitz noch zweimal, nämlich am 25. Februar und 6. Dezember 1600, den freien Besitz der Burg Bolkenhain und aller Zugehörungen bestätigt hatte, und nachdem die zwischen dem neuen Burgherrn und seinen Untertanen entstandenen Rechtsstreitigkeiten durch Kammerdeputierte glücklich beigelegt worden waren, vermachte Jakob von Zedlitz laut Testament vom 22. September 1601 seiner Ehefrau Barbara, geb. Schaffgotsch, verschiedene Kapitalien und das Gut Peterwitz (Kr. Jauer), seinem Vetter aber, dem vorher genannten Ladislaus von Zedlitz, Schloß und Burglehn Bolkenhain für die Summe, die er den Logauschen Kreditoren gezahlt hat; jedem seiner drei Brüder soll dieser jedoch „den vierten Teil der Kaufsumme gut machen“ und das Schloß dem ganzen Geschlecht Zedlitz zu Ehren immer in gutem Bauzustande erhalten.

Nachdem der Testator Ende 1601 oder Anfang 1602 gestorben war, trat Ladislaus von Zedlitz die Erbschaft an und setzte seinen Vetter Just von Zedlitz und Maiwaldau als Hauptmann auf der Burg ein. Am 13. August 1602 verkaufte er seinem Bruder Albrecht von Zedlitz auf Röhrsdorf den im Weichbilde Bolkenhain und an den Grenzen von Röhrsdorf, Nimmersatt und Kunzendorf gelegenen „Siegelwald“ mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie ihn der selige Pfandesherr Jakob von Zedlitz besessen hat, und am 11. Mai 1603 gab der Verwalter Just von Zedlitz in Vollmacht seines Vetters Ladislaus der Frau Barbara, geb. Schaffgotsch, weiland Jakobs von Zedlitz Witwe zu Peterwitz, die Burg Bolkenhain nebst allen Zugehörigkeiten für ein Darlehn von 5000 Thlr. à 36 Wgr. zu 6 Prozent als Unterpfand.

Noch in demselben Jahre 1603 entstanden auch zwischen diesem Burgherrn und der Stadt Bolkenhain große Streitigkeiten über die Rechstpflege, weshalb Rudolf II. dem ersteren die Ober- und Niedergerichte zu Bolkenhain ganz abnahm. Für die Überlassung derselben wurde die Stadt vorläufig verpflichtet, 300 Dukaten zu zahlen, die Ladislaus von Zedlitz als Entschädigung empfangen sollte.

Da im Sommer 1604 das Mühlwehr durch wiederholte Regengüsse schadhaft geworden war, schloß der Burghauptmann im Namen seines Vetters mit dem Rate zu Bolkenhain am 13. September einen Vertrag wegen Erbauung eines neuen Mühlgrabens.