Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/233

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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welches die Höhere Landesschule daselbst zu errichten beauftragt war. Indem wir nunmehr dazu übergehen, es im Einzelnen zur Anschauung zu bringen, wieweit die guten Absichten der Kirchenordnung realisirt wurden, haben wir die dreitheilige Landesherrschaft ins Auge zu fassen und die Schöpfungen der drei Landesherren, denen durch die Reformation die Kirchenhoheit zugefallen war, nach einander zu betrachten. Wenn wir aber zuerst den Gottorfischen Landestheil vorführen, so geschieht dies aus dem Grunde, weil die Kirchenordnung speciell die Errichtung der Höheren Landesschule in Schleswig dem Capitel zur Aufgabe gemacht hatte. In Schleswig[1] wurde in Gemäßheit der Kirchenordnung die Domschule auf Veranstaltung und Kosten des Capitels verbessert und erweitert, so daß sie jetzt fünf Classen in gesonderten Localen und sieben Lehrer erhalten sollte; jedoch ließ die völlige Durchführung dieses Plans noch viel zu wünschen übrig, weil es an den geeigneten Persönlichkeiten und einer zureichenden Dotation zu sehr mangelte. Es sollten jetzt die Stellen im Capitel nicht bloße beneficia, sondern auch officia sein, und für die Schule verwendet werden, was aber den Domherren nicht zusagte. Jedoch wurde die Schule geleitet einige Jahre hindurch von dem Rector M. Hieronymus Kupferschmied (Cypräus), einem Sohn des Bürgermeisters der Stadt Schleswig, dem Conrector Conrad Hogrewe aus Husum und mehreren Collaboratoren oder sogenannten Schulgesellen. Später berief man Michael Stanhusius von der Universität Wittenberg für das Rectorat der Domschule zu Schleswig, der im ersten Jahre seiner Amtsthätigkeit über die Schule, welche er in sehr mangelhaftem Zustande vorfand, und deren Verbesserung eine Abhandlung in lateinischer Sprache herausgab und dieselbe dem Herzoge Adolph widmete. Allein es gedieh die Domschule unter seinem Vorstande nicht, und er fand für seine Pläne kein rechtes Gehör. Besondere Schwierigkeiten lagen auch in den zu geringen Einkünften, wie in der bedrängten Lage überhaupt, in der das Capitel sich damals befand.

Allein die Hauptsache war, daß man bei der Regierung durch die Domschule, als sogenannte schola trivialis et particularis, die in der Kirchenordnung gestellte Aufgabe nicht als erfüllt ansah.


  1. A. Sach, Die schola trivialis s. particularis und das paedagogium publicum in Schleswig während des 16. Jahrhunderts. (Schleswig 1873.)