Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/234

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Sowohl der regierende Herzog, der zugleich Bischof zu Schleswig geworden war, wie der Generalsuperintendent Paul von Eitzen, hatten den Plan gefaßt, ein Gymnasium in höherem Styl und nicht blos für den Herzoglichen Landestheil, sondern für die Herzogthümer im Ganzen zu gründen: ein Paedagogium publicum neben der fortbestehenden Domschule. Der Generalsuperintendent richtete deshalb an die drei Landesherren, den König Friederich II. und die Herzöge Johann und Adolf, im Jahre 1563 oder 1564 [1] eine ausführliche Vorstellung[2], worin er entwickelte, daß die Intention der Kirchenordnung dahin ginge, daß in Schleswig eine wohlbestellte und wohlgeordnete Gelehrtenschule errichtet werde für die Herzogthümer im Ganzen. Dieser Plan wäre aber noch immer nicht ausgeführt zum großen Schaden für das ganze Land. Paul v. Eitzen ersuchte daher die drei Landesfürsten, in Gemäßheit der Kirchenordnung in energischer Weise neben der Particularis schola ein solches Paedagogium publicum herzustellen und spricht zuversichtlich die Hoffnung aus, daß eine solche höhere Lehranstalt, welche für die Herzogthümer eine besondere Zierde wäre, einen besseren Fortgang haben werde, als die bestehende Particular-Schule. Er erörtert dabei, daß eine solche Anstalt schon deshalb großen Beifall finden werde, weil sie für unser Land den Besuch der Universitäten, nachdem die jungen Leute eine Lateinische Schule durchgemacht hätten, zu ersetzen vermöge. Es müßte daher in einem solchen Pädagogium nicht blos in den alten Sprachen, sondern auch in den freien Künsten und selbst in Facultäts-Wissenschaften Unterricht ertheilt werden, wofür gelehrte und tüchtige Lectoren berufen werden müßten. Es würde ohne Zweifel bei den Eltern große Anerkennung finden, wenn ihre Söhne in der Heimath mit geringeren Unkosten „usque ad gradum magisterii vel studia facul tatum“ gefördert werden könnten. Diese Vorstellung begleitete der gelehrte und thatkräftige Mann mit einem eigenen wissenschaftlichen Bedenken über die Errichtung eines derartigen Pädagogiums, welches den beabsichtigten Lehrplan auseinandersetzt und zugleich über die Gebäude, die Bibliothek, die Wohnungen, die Freiwohnungen der Studenten, die Disciplinar-Vorschriften u. s. w. sich verbreitet.


  1. Sach, a. a. O. S. 5, Anm. 2.
  2. Rördam, Ny kirkehistoriske Samlinger, (Kopenhagen 1868) IV, 4. p. 662.