Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/142

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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dieser Zeit die Reformation durchgesetzt, sondern auch die Aufhebung der Nonnenklöster stark befürwortet[1]. Der Propst des Klosters, jener bekannte Detlev Reventlow, nachher Bischof zu Lübeck, war persönlich gar nicht mit jenem Handel zufrieden, der während seiner Abwesenheit geschlossen war. Er äußerte sich, hätten die Nonnen auch das Kloster verlaufen, so hätte er darum seine Propstei nicht verlaufen. Er soll auch die Einkünfte der Propstei behalten haben. Die Lübecker brannten indessen bei ihrem Einfalle 1533 Kirche und Kloster ab. Der Propst behielt die Verwaltung, bis er 1535 zum Bischof von Lübeck gewählt ward. Darauf war es mit Trittau verpfändet, zuerst an Cay Ranzau und dann an Christopher von Veltheim, dessen Bruder Güntzel auch noch in dem Landregister von 1543 dabei genannt wird[2]. In diesem Jahre aber kam es in den Pfandbesitz von Heinrich Ranzau, dem Sohne Pauls, für 15,000 Mark, welche Pfandschuld auch mit der für Trittau in der Theilungsacte des folgenden Jahres dem Herzoge Adolph angerechnet ward[3]. Nach seinem Tode 1546 ward Reinbek seinem Vaterbruder, dem Ritter Johann Ranzau, pfandweise auf Lebenszeit übertragen[4], und es ging dann auf seinen Sohn Paul Ranzau über, welcher als Amtmann von Trittau, Tremsbüttel und Reinbek bezeichnet wird. Nachher wurde jedes dieser Aemter für sich verwaltet. Nach dem Ableben des Herzogs Adolph (1586) besaß dessen Wittwe Christine von Hessen das Amt Reinbek als Leibgeding, überließ es aber 1596 ihrem Sohne, dem Herzoge Johann Adolph[5]. Es hatten zum Kloster aber auch 8 Dörfer jenseits der Bille im Lauenburgischen gehört: Kösel, Möllenrade, Fuhlenhagen, Tolkau, Borntzen, Escheberg, Wentorf und Moltorf. Nachgehends aber erhob über diese Dörfer sich Streit. Der Herzog von Sachsen-Lauenburg zog dieselben ein, worüber 1564 ein Proceß bei dem Reichskammergericht eingeleitet ward, der sich sehr in die Länge zog, bis Braunschweig Lauenburg erhielt, worauf die Dörfer dann endlich an Lauenburg kamen.

Für die Erhaltung der begüterten Mannsklöster waltete nicht


  1. Vgl. Bd. II, S. 98-99.
  2. N. Staatsb. Mag. VI, 294.
  3. N. Staatsb. Mag. III, 70.
  4. Zeitschrift unserer Hist. Gesellschaft IV, 194.
  5. Nordalb. Stud. V, 148.