Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/141

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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so wie ein Armencollegium in jedem District bestellt. Unsere lutherische Kirchenordnung von 1542 schärft den Predigern ein, die Kranken und Armen fleißig zu besuchen. Dieselbe bestimmt ferner, daß die Einnahme der Armenkasse von zwei Armenvorstehern, welche auch den Klingbeutel tragen sollten, gehörig zu bewahren und alljährlich darüber vor der Geistlichkeit und der Obrigkeit Rechnung abzulegen sei. Auch ist darin eine bestimmte Anordnung getroffen, wie in allen Städten eine Armenkiste aufgerichtet werden sollte, in welche die aus verschiedenen Einnahmequellen fließenden Einkünfte (Almosen, Abgaben von Testamenten, von Gilden, Kalanden, Memorien, Vicariengeldern) gesammelt werden sollten, und zwar unter Aufsicht der höchsten geistlichen Behörde im Lande.

Dahingegen waren die begüterten Klöster so leicht nicht zu beseitigen wie die Bettelklöster. Sie gehörten zu den Landständen; durch ihren beträchtlichen Landbesitz waren sie gleichsam festgewachsen, und überdies in mancherlei Weise mit den mächtigsten Familien des Landes verbunden. Ein besonderes Interesse hatte aber die Aristokratie für die Jungfrauenklöster als passende Versorgungsanstalten für die adligen Fräulein; worauf wir später noch zurückkommen werden. Indessen das Nonnenkloster zu Reinbek hatte sich schon 1528 aufgelöst, indem die Cistercienserinnen, die es bewohnten, sich einig wurden, dasselbe an den Landesherrn Friederich zu verkaufen. Der Kaufbrief ist 1528 Dienstags nach Oculi ausgestellt, und die Klosterjungfern bekennen in demselben, daß sie den Irrthum der Verdienstlichkeit des klösterlichen und ehelosen Lebens eingesehen hätten und daher das Kloster verlassen wollten, welches sie für 12,000 Mark mit allen Gütern dem Könige übertragen. Jede empfing 300 Mark, so daß man schließen kann, daß ihrer 40 gewesen. Damit gingen sie nun in die Welt, nachdem sie noch vor ihrem Abzuge einen lustigen Polterabend gehalten hatten. Dabei ist darauf aufmerksam zu machen, daß unter den Nonnen, deren Namen wir großentheils kennen, und an deren Spitze die Priörin Anna von Plessen stand, viele nicht aus Schleswig-Holstein waren, sondern aus Mecklenburg, aus Hamburg und aus angränzenden Ländern. Der Einfluß der Stadt Hamburg, welche selbst eine gewisse Verbittung oder Schutzgerechtigkeit über das Kloster hatte, und aus welcher die vornehmsten Familien ihre Töchter oft als Nonnen dorthin gaben, war hier ein überwiegender, und in Hamburg hatte Bugenhagen nicht allein in