Eupen und Umgegend (1879)/214

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Eupen und Umgegend (1879)
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Es währte das indessen glücklicherweise nur kurze Zeit, denn nachdem sich die Franzosen aus der Gegend zurückgezogen, nahmen die Geschäfte wieder rasch zu und die Arbeit hob sich dergestalt, daß die nun folgenden drei Jahre zu den guten gerechnet werden konnten. Die Viehseuche des Jahres 1796, während welcher in den umliegenden Ortschaften eine Menge Vieh zu Grunde ging, berührte Walhorn nicht. Mit dem November 1798 trat auch in hiesiger Gegend die allgemeine Wehrpflicht in Kraft, was eine Auswanderung aller jungen Leute in dem wehrpflichtigen Alter von 21 bis 25 Jahren zur Folge hatte. In die Häuser der Angehörigen wurden demzufolge Requisitions-Kommandos gelegt, welche von jenen unterhalten werden mußten. Der von der französischen Republik für sämmtliche Priester vorgeschriebene, sogen. „bürgerliche“ Eid wurde von der weitaus größten Anzahl der deutschen Geistlichen verweigert, darunter auch von dem Pastor von Walhorn, F. A. Klausener. Die geistlichen Verrichtungen durften darum auch von diesem nur geheim vollzogen werden. Bei einer solchen Gelegenheit geschah es, daß bei einem Krankenbesuch am 16. März 1799, Klausener ein Bein brach, was zur Entdeckung seines Aufenthaltes führte. Er wurde verhaftet und sollte nach Lüttich bez. in die Verbannung transportirt werden, was nur in Folge seines noch nicht geheilten Beinbruches eine Verzögerung erlitt. Diese Verzögerung wurde Seitens seiner Freunde benutzt ihn zu befreien, und dieß dadurch bewerkstelligt, daß während die Wachtmannschaft betrunken gemacht war, Klausener in einem Schlafkorbe fortgeschafft, zunächst nach „Himmelsplatz“ zu Herrn Dobbelstein und fpäter in größere Sicherheit gebracht wurde. Eine von der Bauart des Hauses aufbewahrte Skizze mag das gewagte Unternehmen verdeutlichen:

       Lamberts-Haus.

       Aus der Kammer a wurde der Herr Pastor durch b c und d also fast unmittelbar an der Wacht vorüber getragen.