Eupen und Umgegend (1879)/156

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Eupen und Umgegend (1879)
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Vorstand an den Herrn Kardinal von Geissel in Köln und auf die desfallsigen Bitten ertheilte dieser den bisherigen Pflegerinnen die Anerkennung als geistliche Genossenschaft durch folgendes Schreiben:

       „Johannes, der heiligen römischen Kirche unter dem Titel des heil. Laurentius von Paneperna, Kardinal-Priester von Geissel, durch Gottes Barmherzigkeit und des heil. apostolischen Stuhles Gnade Erzbischof von Köln, desselbigen heiligen apostolischen Stuhles geborner Legat u.s.w., entbieten wir Allen, die Gegenwärtiges lesen oder hören lesen Unsern Gruß und Segen im Herrn. Das Oberhirtenamt, welches der Herr auf Unsere Schultern gelegt, macht es Uns zur Pflicht, mit väterlichem Herzen Alles zu fördern, was zur Uebung und Linderung der geistigen und leiblichen Noth der Uns anvertrauten Heerde beiträgt, und unter den vielen und großen Mühen Unseres Hirtenamtes gereicht es Uns zu großem Troste wahrzunehmen, wie der katholische Glaube dieser alten Erzdiözese in katholischer Liebe stets neue Blüthen und Früchte hervorbringt und wie mit der wachsenden Noth die Herzen sich in aufopfernder Liebe erweitern. So vernehmen Wir auch mit nicht geringer Freude, wie seit mehr als vierzehn Jahren Fräulein Maria Katharina Josephina Koch mit einer Anzahl gleichgesinnter Jungfrauen sich in hingebender Liebe der Pflege der Kranken im Hospitale zu Eupen und andern christlichen Liebeswerken widmete. Um ihr Wirken verdienstlicher, wirksamer und dauerhafter zu machen, haben Uns nun diese frommen Jungfrauen den sehnsüchtigen Wunsch ausgedrückt, sich unter Unserer oberhirtlichen Genehmigung zu einer geistlichen Genossenschaft unter dem Namen „Schwesterschaft der Franziskanerinnen von der heiligen Familie“ zu vereinigen, um, nach der dritten Regel des heil. Franziskus lebend, der Pflege der Kranken und Irren, der Heimsuchung, Tröstung und Unterstützung der Armen und ähnlichen Liebeswerken nach Angabe ihrer besonderen Satzungen ihre Kräfte zu weihen. — Durch zuverlässige Mittheilungen von der bisherigen segensreichen Wirksamkeit dieser Jungfrauen unterrichtet, und von einer solchen Genossenschaft noch reicheren Segen für die Zukunft zuversichtlich erwartend, haben Wir dem frommen Verlangen dieser Jungfrauen gerne entsprechen wollen, und so erklären wir denn, kraft des gegenwärtigen Dekrets den unter der Vorsteherin Maria Katharina Josephina Koch zu Eupen bestehenden Verein von Jungfrauen unter dem Namen „Schwesterschaft der Franziskanerinnen von der heiligen Familie“ zu einer geistlichen Genossenschaft von der dritten Regel des heiligen Franziskus, ertheilen ihr hierdurch die kanonische Institution und verordnen, daß dieselbe als eine solche überall aufgenommen, beachtet und anerkannt werde und ihre Wirksamkeit nach den Statuten und Satzungen fortführe, denen wir unter dem 5. Dezember v. J. und unter dem heutigen Tage gleichfalls Unsere Genehmigung ertheilt haben.