Eupen und Umgegend (1879)/157

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Indem Wir nun der hiermit errichteten geistlichen Genossenschaft zum fernern segensreichen Wirken die Fülle des göttlichen Beistandes anwünschen, ertheilen Wir derselben unter Zusicherung fortwährenden Schutzes von Herzen Unsern Oberhirtlichen Segen.

       Gegeben zu Köln, am Tage des heiligen Antonius von Padua, den 13. Juni 1857.

† Johannes
Kardinal von Geissel.“

       Im Jahre 1859 war der Hof der Irrenanstalt mit einer Mauer umgeben worden.

       Am 8. Juli 1866 reiste die Oberin mit neun Schwestern und Herrn Rektor Cornet zur Pflege Erkrankter und Verwundeter nach dem Kriegsschauplatze ab. Die rühmliche Thätigkeit derselben wurde durch das folgende Schreiben Ihrer Majestät der Königin anerkannt:

       „Als im verflossenen Jahre Preußens tapfere Söhne unter Gottes sichtbarem Beistande für des Vaterlandes Ruhm und Ehre siegreich kämpften und bluteten, ehrwürdige Oberin, sind Schwestern Ihres Ordens, eingedenk des ihnen von Gott übertragenen Berufes, auf das Schlachtfeld und in die Hospitäler geeilt und haben im Geiste echt christlicher Gesinnung und Opferwilligkeit den sterbenden, kranken und verwundeten Kriegern Trost, Erquickung, und liebevollste Pflege gewährt und dadurch wesentlich dazu beigetragen, die Leiden, welche jedem Kriege unvermeidlich folgen, segensreich zu mildern. Obgleich im Geiste stiller christlicher Opferwilligkeit geübt, ist doch diese fromme Liebesthätigkeit in ihrem vollen patriotischen Werthe von Sr. Majestät dem Könige anerkannt und gewürdigt worden. Ist es mir nun auch im Geiste und nach den Grundsätzen Ihrer Ordensregel, die ohne Ausnahme das gottgeweihte Wirken des Einzelnen in dem Wirken der Genossenschaft aufgehen läßt, nicht vergönnt, hervorragende persönliche Verdienste, welche mehre Mitglieder Ihres Ordens in vorerwähnter Art sich um die Armee und das Vaterland erworben haben, durch eine entsprechende äußere Auszeichnung im wohlverdienten Maße zu ehren, so darf doch das Gefühl der Dankbarkeit nicht ohne Ausdruck bleiben, welches sonach dem erfolgreichen Wirken einzelner Mitglieder Ihrer Genossenschaft gebührt.

       Diesen Meinen Königlichen Dank Ihnen ehrwürdige Oberin, und jenen Mitgliedern Ihrer Genossenschaft nach Anhörung des Kapitels des Louisen-Ordens und unter Allerhöchster Zustimmung Seiner Majestät des Königs hierdurch aussprechen zu können, gereicht mir zur besonderer Genugthuung.

       Berlin, den 22. März 1867.

Augusta.

       An die Frau Oberin der Franziskanerinnen von der heil. Familie zu Eupen.