Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/167

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 22.
Darmstadt am 14. April 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen, insbesondere in den Gemeinden Elsheim und Horrweiler betr.; - 3) Bekanntmachung, den Eingabestempel bei den Militärbehörden betr.; - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Oberscharbach betr.; - 5) Desgl. von Umlagen der Gemeinde Steinheim für 1848; - 6) Namensveränderung; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Dienstentlassung; - 9) Versetzungen in den Ruhestand; - 10) Concurrenzeröffnungen; - 11) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des ersten Quartals dieses Jahres sind allerhöchsten Orts nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) die Vermächtnisse der zu Frankfurt am Main verlebten Frau Helene Bolongaro, gebornen Bertarelli:
a) an die katholische Kirche zu Kostheim im Betrage von 400 Gulden zur Abhaltung eines jährlichen Seelenamtes,
b) an die Armen zu Kostheim im Betrage von 200 Gulden;
2) das Vermächtniß des Johann Maurer I. zu Hackenheim an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 Gulden zur Abhaltung von drei Jahrgedächtnissen;
3) die Schenkung des Franz Beck zu Bingen an den dasigen Hospizienfonds, bestehend in zwei Drittheilen zweier in der Gemarkung Bingen gelegenen Felder im Werthe von 200 Gulden.

In Gemäßheit allerhöchsten Auftrags wird dieses hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt den 4. April 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup.
v. Lehmann.