Tappensches Familienbuch (1889)/245

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Tappensches Familienbuch (1889)
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sein würde, dass derselbe nichts haben undt solches meiner Erbin Anwachsen undt anfallen solle.

      Herr Ich wartte auff Dein Heil. Datum Hildesh. den 12. Aprilis Anno 1672.

                                                Joachim Peter Tappen.
                                                            (L. S.)
                                                (Palme mit durch die Zweige liegendem Balken.)
                  Es folgt die Legalisations-Urkunde d. d. 12. Aprilis Ao. 1673.




16.

(Ratspfandbrief auf 400 Thl. über Lieut. Jakob Pinies Brauhaus für M. Sylvester Tappen vom lö. Oktbr. 1680.)

      Wir der Rath der Stadt Hildesheimb bekennen offenbar in diesem Brieffe, dass für Uns erschienen ist Petrus Heidenreich Hageman Notarius publ. und bürger hieselbst im Nahmen undt von wegen Lieutn. Jacob Pini undt desselben Haussfrawen Catharinen Mönnerin, undt bekante Kraft producirter schriftlicher Vollmacht, dass dieselbe an Ihrem, von Ihrem respective antecessore in matrimonio undt Ehehern Joachimo Hennings Sehl. Herrührenden Brawhause, sampt Pfannen und BrawZeuge, auch aller anderen Pertinenz, Recht u. gerechtigkeit, auffm Hohenwege zwischen Hr. Br. Alberti Ludolphi von Harlessem undt Hr. R. Casper Heinrich Oppermans Brawhäuseren belegen, für Vierhundert Thaler, Jeden zu sechsunddreissig Mariengroschen gerechnet, verkaufFet hette Zwanzig Thaler Jährlicher Renthe Dem Ehrwürdigen undt Wollgelahrten Hrn. M. Sylvestro (Tappen), Predigern zu S. Andreae hieselbst, Desselben Erben, oder dem getrewen Halter dieses Briefes, Selbige Renthe denenselben allejährliches auff Michaelis würcklich zu geben. Es hetten sich aber beyde Parth, fur sich, Ihre Erben undt den Besizer dieses Hauses die freye Macht Vorbehalten, dass nach Verlauff zehen Jahre undt dan furters alle Jahr unverJahret, in der Wochen S. Johannis Baptistae die Lose oder Wiederkauff Sie einer dem andern ankündigen mögen, Undt nach beschehener solcher Losekundigunge wolte Er Jacob Pini, oder desselben Erben u. mittbeschriebene solten schuldig undt verpflichtet sein, in dero der Lose allernächst folgenden Michaelis Archangeli Wochen, die vorgedachte Zwanzig Thaler Jährlicher Renthe, mit Vierhundert Thalern, nebenst abführunge aller etwa restirender undt Versessener Renthen wiederumb abzulössen. Undt diese Renthe undt die Kauff- oder Hauptsumb soll man mahnen für Uns, dem Rath allein, Sonst soll dieser Brieff unbündig sein. Auch Uns, Unser Stadt Schoß undt DingPflicht hievon zu geben undt zu leisten ungemindert Undt an diesem Hause hette die Kirche S. Andreae Zweyhundert undt funffzig Gulden.

            Uhrkundlich haben Wir Unser Stadt Insiegel pp.


                  Concept
RathsPfandebriefes auff 400 Rthl. über
Lieut. Jacob Pinies Brawhauss auffm
            Hohenwege
                  pro
      Ehrn M. Sylvestro Tappen,
            15t. Octob. 1680.
Commiss.: Hr. Melcher Gerhard,
                  „ Paulus Ericus Wolberti.