Tappensches Familienbuch (1889)/050

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Tappensches Familienbuch (1889)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[049]
Nächste Seite>>>
[051]
Familienbuch-Tappen.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



desgleichen Michaelis 1617 an Margarethe Schünemanns 150 Rthlr., ebenso Michaelis 1618 an Henni Barchmann 100 Rthlr. in specie, und Michaelis 1622 an Philipp Friederich von Mudersnach (?), zum Lauenstein sesshaft, 300 Rthlr. in specie.

      Am 23. Jan. 1596 klagen die Vormünder Rotker und Jobst Tappen’s, und am 31. Jan. 1596 die Vormünder Hermann Tappen’s und die "Vollmächtiger" Jobsten und Rotker Tappen’s gegen Friedrich Tappen. (Vergl. Rötger Nr. 16.) Am 12. Juli 1596 verhandelt ferner „Friedrich Tappen Beklagter contra Hermann Tappen’s Vormünder und Jobsten Tappen Kläger.“

      Am 18. Juni 1604 wird Dr. Peter Hagen von Jost Tappen aus seinem Gefängnisse zu Wolfenbüttel befreit. (Vergl. darüber Hermann Nr. 18.)

      Am 22. Mai 1616 wird Justus Tappe zum Vormunde der nachgelassenen Kinder des Johannes Beverburg, des Ehemanns seiner Cousine Margaretha Tappen, verordnet. (Als Vormünder für Jobst Beverburg leihen Michaelis 1618 Justus Tappe, Hans Wolters, Joachim Wiesenhavern und Franz Spalder von den Kornherren zu Hildesheim 300 fl. — Als Vormünder für Rötger Beverburg werden Michaelis 1626 Justus Tappe und Hans Storre genannt.) Im Jahre 1617 wird Jobst Tappe ferner Vormund zu Franz Benups Kindern, und Justus Tappe 1625 Aug. 26 zu Nikolaus Berwalts (al. Bahnwaldt) nachgelassenen Kindern. (Unter den Vormündern des letzteren fungiert er 1626 Okt. 21.)

      Jobst Tappe hat am 6. März 1617 den Eherezess seiner Cousine Helene Tappen mit Hans Storre mitunterschrieben. Sein Siegel zeigt im Wappenschild die Palme mit quer durchliegendem Balken, als Helmzier aber einen mit einem Balken sich kreuzenden Palmzweig und führt die Umschrift: Jobst Tappen.

      In den Rechnungen der Georgii-Kirche zu Hildesheim ist im Jahre 1610 unter der Einnahme von Frauenstühlen vereinnahmt „von Jobst Tappen frawen für eine gelosete stede 18 gr.“, und im Jahre 1626 unter der Einnahme von Begräbnissen „Justi Tappen Schuler (Sohn?) im Anger — 6 fl.“

      In der Leichenrede für Katharine Ilse Tappen, verwitwete Spörer, (Nr. 64) werden als ihre Grosseltern bezeichnet: Justus Tappen, ICtus und Advokat und Ilsabethe Benups.

      Am 17. Juni 1634 wird erwähnt „Jodocus Tappen Wittiben Haus auf der Osterstrasse.“


      18. Hermann, Dr. juris utr., 1633 Bürgermeister der Stadt Hildesheim, nachmals Fürstlich Braunschweig-Lüneburg’scher Hofrat daselbst, geboren zu Hildesheim 1584 Mai 25, gestorben daselbst 1638 Nov. 1.

            Er verheirathete sich

      1. am 16. Sept. 1616 mit Elisabeth Ulrichs (geboren 1596 Aug. 10, gestorben 1631 Aug. 9), Tochter des Dr. jur. Jakob Ulrichs, Fürstlich Braunschweig-Lüneburg’schen Geheimten-Rats und Kanzlers in den Stiftern Bremen und Verden, und der Margarethe geb. Schmidt zu Verden[1],

      2. am 20. Febr. 1633 mit Katharina Brandis (geboren 1593 April 16, gestorben 1661 Nov. 23), Tochter des Riedemeisters, nachherigen Bürgermeister Nikolaus Brandis und der Anna geb. Brandis zu Hildesheim.

  1. Baring, Saala S. 208 f.