Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/220

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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katholischen Kirche war, verminderte sich ungemein mit dem Uebergange zu der neuen Lehre und Kirchenverfassung; diese Menge von Geistlichen hatte aber nicht allein in den Kirchen, sondern auch in den Schulen gedient und daneben zahlreich, wie erweislich ist, Privatunterricht ertheilt. Dazu kam, daß der durch die ganze Gesellschaft gehende Riß und Gegensatz zwischen der alten und neuen Kirche das Unterrichtswesen vor der Hand in wirkliche Unordnung und in Stillstand bringen mußte. Unter solchen Umständen war eine große Neuordnung, eine totale Reform eine dringende Pflicht der Fürsten, denen die Kirchengewalt zufiel, wie der Commünen, die für die Bildung ihrer Jugend zu sorgen hatten.

Sehr merkwürdig ist es, in welchem Maße König Christian II., vielleicht durch den Geist der Zeit, vielleicht aber auch durch seine persönliche Erfahrung belehrt, indem er bekanntlich in seiner Kindheit sehr schlechten Unterricht gehabt hatte, in seinen stürmischen Reformplänen für das Königreich Dänemark auch eine tiefgreifende neue Schulordnung entwerfen ließ. Und dies geschah ganz zu derselben Zeit, als im Herzogthum Schleswig Hermann Tast seine ersten evangelischen Predigten auf den Kirchhöfen zu Husum und zu Garding in Eiderstedt hielt, folglich die Reformation noch bevorstand. Dieser entworfene Schulplan[1] handelt in 26 Artikeln von der Eintheilung der Schulen, der Schulzeit, den Unterrichtsgegenständen, dem Schulbesuch, den Schullehrern, den Schulen in den Städten, den Lehrbüchern, dem Schullohn und der Schuldisciplin. Man sieht daraus, wie sehr schon bei dem Anfange der Reformation die Nothwendigkeit einer gründlichen Verbesserung des Schulwesens eingesehen ward. Man war durch die Humanisten und deren Studium der Classiker der Zeit weit vorausgeeilt; aber der Plan des Königs blieb in Folge seines stürmischen Vorgehens, seines bald nachher erfolgten Sturzes und des Ganges der politischen Dinge ein bloßer Entwurf, ohne ins Leben zu treten, bleibt aber doch ein merkwürdiges Zeugniß des Standpunktes und des Reformgeistes jener Periode, der nicht minder in Skandinavien als in Deutschland sich lebendig regte. Nach diesem Entwurfe sollten die Höheren Schulen


  1. Wir halten uns bei dem Referat darüber zunächst an den Bericht von Lau. Der Entwurf der Schulordnung selbst wurde zuerst herausgegeben von Langebek im Dänischen Magazin IV, S. 364 ff. Vgl. Münter, Magazin I, S. 326 ff.