Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/078
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Schätzung der Capitelsgüter zu machen, die er auf 20,000 Mark an
Werth taxirte, und also 1000 Mark zu geben. Man dürfe sie nicht
unter dem wahren Werth angeben, sonst nähme der Herzog sie dafür an
„edder vorgunneth ße eynem uthem Adell, de vuse Gudere doch geren
hedden“; man bekäme sonst auch nicht Dankquarstorp wieder; man möge
nur Geld nach Kiel schicken, wo der Herzog noch sei, damit man
neben einem gnädigen Herrn und Fürsten auch die Güter behielte.
„Dith is woll van den grotesten ßacken, de so lange de kercke
gestaenn nicht is vorhanden gewesenn“, fügt er hinzu den 14. Januar
1535. Und allerdings stand wohl die Existenz des Stifts auf dem
Spiel. Herzog Christian hatte Stadt und Schloß Eutin inne, und
wollte es nicht herausgeben, ehe er wegen der darauf verwendeten
Unkosten entschädigt wäre. Man wußte, daß im Lande Holstein Junker
wären, die ihm wol 20,000 Mark und mehr dafür geben wollten.
Indessen man versuchte das alte beliebte Mittel des Abdingens. Es
ward vorgeschlagen, nur erst eine Summe baaren Geldes darzubringen:
„vnde gelth mith bringenn welck woll dingen helpet“. Darauf sollte
denn die klägliche Lage des Stifts gehörig dargestellt werden, der
erlittene Kriegsschaden, daß man Summen zinsbar aufnehmen müsse u.
s. w. Allein auf der andern Seite verstand man es auch sich hart zn
halten. Jürgen Wulff, der Propst zu Hadersleben, der zugleich
Canonicus zu Lübeck war, und der Domherr Bernhard Klönewinkel
verhandelten mit den Räthen des Herzogs, die große Zähigkeit
zeigten. Die Vermittlung des Propsten Detlev Reventlow von Reinbek,
der auch Lübecker Domherr war, ward in Anspruch genommen. Ein Punkt
war es besonders, den Herzog Christian festhielt, ehe er Eutin
herausgeben und mit dem Capitel zu einem Abtrag kommen wollte, daß
nämlich das nächste Mal der Bischof nach seinem Rath und Willen
solle erwählt werden, wogegen das Capitel sich auf das freie,
demselben zustehende Wahlrecht berief. Wegen der Schatzung konnte
man nicht davon frei kommen, einen Eid über den Werth der
Capitelsgüter abzulegen, selbst der Bischof von Schleswig hatte
schwören müssen. Von jedem 1000 Mark Werth seiner Güter mußte bas
Capitel 50 Mark geben, die Vicarien von den ihrigen von jedem 1000
Mark 25 Mark. Die außerdem zu erlegende Pflugschatzung von den
Capitelsleuten, weil dieselben viel gelitten hätten, ward ermäßigt
auf zwei Gulden für jeden Hufner und einen Gulden
