Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/077
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die Reformation nicht aufkommen. In seiner Domkirche selbst, die
zugleich Stadtkirche war, hatte er sie jedoch nicht verhindern
können. Der Bischof hielt sich zu Eutin auf, und den Domherren war
der Aufenthalt in Lübeck auch nicht sicher. Viele von ihnen waren
1533 in Eutin, und am 10. Juli ward der Beschluß gefaßt, daß die
Autorität des Capitels bei den um den Decan außerhalb Lübecks
versammelten Domherren sein sollte. Kaum war die sogenannte
Grafenfehde 1534 ausgebrochen, welche die Lübecker unter Führung
ihrer Bürgermeister Marcus Meyer und Georg Wullenweber[1] begannen, nachdem sie dem Grafen Christoph von
Oldenburg den Oberbefehl über die gesammelten Truppen übertragen,
so ward auch Eutin von den Lübeckern überrumpelt, und Bischof und
Capitel flüchteten nach Hamburg. Bald aber rückten Herzog Christian
und Johann Ranzau vor Eutin und eroberten Schloß und Stadt, welches
von ihnen innebehalten wurde, während der Bischof und der größte
Theil der Domherren im Exil blieben. Der Dechant des Capitels
unterschrieb sich in einem Briefe Anfangs Januar 1535 an die noch
in Lübeck anwesenden Domherren: „Joannes Parper Exul et infelix
decanus etc. vnd Capittelspersonen to Hamburg“. Bischof und
Capitel waren in der That in einer sehr bedrängten Lage. Einerseits
gelüstete den Adel nach den Stiftsgütern. So hatte unter Anderen
Jürgen von Ahlefeld zu Gronenberge die Unterthanen der Domkirche im
Dorfe Danquarstorp mit Auflagen belastet. Andererseits geschahen
vom Herzoge Anforderungen zur Abtragung der Steuern von den
Stiftsgütern. Unter den Stiftsherren selbst war keine rechte
Einigkeit. Man wollte bei der Bezahlung gerne die vorschieben,
welche die großen Pfründen hätten. Die noch zu Lübeck anwesenden
Domherren entschuldigten sich zum Landtage zu kommen. Es hieß: De
eyne is krank ahm Hovede, de andere leydeth an den vöthen, de
drudde is doeff, Goth sy loff so hefft eyn ider ßin gebreck“. Der
Landtag ging vorüber, aber die Bedrängniß ward größer. Der Dechant
Parper ließ es an Vorstellungen, nachzugeben, nicht fehlen. Es war
der zwanzigste Pfennig gefordert. Er rieth, diese Auflage von den
Vicariendörfern zum Umschlag einzubringen, sonst sei zu befürchten,
daß dieselben zum Amte Segeberg gelegt würden, rieth ferner,
eine
- ↑ Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenweber und die Europäische Politik (Berlin 1855.)
