Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/075

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[074]
Nächste Seite>>>
[076]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Besetzung der Pfründen vereinbarte man sich gleichfalls. Die beiden Lectoren der Theologie sollten von dem Structuarius und dem ältesten Bürgermeister ernannt werden. Doch sind damit die Mißhelligkeiten nicht zu Ende gewesen. Als im Westphälischen Frieden 1648 das Erzbisthum Bremen der Krone Schweden als ein Herzogthum überlassen ward, erlangte diese dadurch auch Ansprüche an die Domkirche. Erst 1692 wurden mit Genehmigung des Königs von Schweden die noch obwaltenden Streitigkeiten zwischen dem Capitel und dem Hamburger Magistrat beigelegt. Wir wollen hier noch gleich hinzufügen, daß erst 1803 das Domcapitel säcularisirt und die Domkirche der Stadt überwiesen wurde, worauf man dieselbe 1806 abbrach[1].

Lübeck[2], seit der Bornhöveder Schlacht 1227 vollkommen freie Reichsstadt und unabhängig von den Holsteinischen Landesherren, vollzog daher auch seine kirchliche Reformation durchaus selbstständig. Der Hergang war aber ähnlich wie in Hamburg. Die Bürgerschaft war der Reformation mehr geneigt als der Rath, und so mußte dieselbe gegen die obrigkeitliche Gewalt durchgesetzt werden. Der erste Anstoß dazu ward gegeben, als Peter Petersen und Peter Christiam von Friemersheim 1524 zu Oldesloe die evangelische Lehre predigten und viele Lübecker Bürger dieselben besuchten. Sie ruhten nicht, ehe sie den letzteren zum Prediger an ihrer Jacobi-Kirche bekamen 1526, wo er als Pastor 1574, 3. April, in einem Alter von 80 Jahren verstorben ist. In Lübeck traten nun auch 1528 M. Andreas Wilmes oder Wilhelmi zu S. Aegidien und Johann Walhof zu S. Marien als evangelische Prediger auf. Es gab noch harte Kämpfe, da die Oberen der Stadt theils mit dem Capitel in naher Verbindung standen, theils auch die Macht des Kaisers und des Papstes fürchteten. Als aber der Rath genöthigt war 1529, den 11. September, die Bürgerschaft um Bewilligung einer Steuer anzusprechen, machte letztere die Einwilligung von der Annahme der Reformation abhängig. Nach langem Widerstreben


  1. Ueber die Säcularisation der Domstifter von Hamburg und Lübeck, vgl. die Nachweisungen in Falck's Handb. I, S. 93 ff. Gaspari, der Deputationsreceß. (Hamburg 1803.)
  2. Wir wiederholen hier die Nachweisung: Starck, Lüb. Kirchenhist. Melle, Nachricht von Lübeck, S. 101 ff. Petersen, Ausführliche Geschichte Der Lüb. Kirchenreformation in den J. 1529 bis 1531, aus dem Tagebuche eines Augenzeugen und Beförderers der Reformation. Lübeck 1830.