Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/030
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im Ganzen langsamer fortschritt, jedoch sporadisch sich
verbreitete, visitirte zuerst wahrscheinlich Geerd Slewarth,
wenigstens hatte er bis 1543 die geistliche Aufsicht auch über das
Amt Tondern. Im Bredstedtischen, welches damals und noch lange
nachher zum Amte Flensburg gehörte, ist namentlich der Hergang bei
der Reformation zu Viöl aufgezeichnet. Es war dort ein alter
katholischer Priester Johannes Pernow, der von seiner Weise nicht
lassen wollte. Er blieb aber allein bei den Bänken und Bildern in
der Kirche, als sein Brudersohn Nicolaus Pernow das Evangelium von
einer Anhöhe auf dem Kirchhofe predigte, und um ihn draußen die
Gemeinde sich sammelte. Der König ernannte darauf den jungen Pernow
zum Pastoren, und der alte wurde in den Ruhestand versetzt. Im
Husumschen, auf Nordstrand und in Eiderstedt visitirte Hermann
Tast. Als die Visitatoren 1528 nach Nordstrand kamen, hielt Jochim
Leve, nachheriger Staller (Oberbeamter), auf seinem Hofe zu Morsum
schon einen evangelischen Prädicanten. Die Pellwormer hatten
bereits 1525 den M. Johannes Meyer, der hernach
lutherischer Prediger in Rendsburg wurde, sich von dem Magistrat zu
Hamburg erbeten, um bei ihnen die Reformation zu Stande zu bringen.
Dahingegen hatte 1527, am 18. Juni der Bischof Gottschalk v.
Ahlefeldt noch den Kirchhof zu Odenbüll, der durch einen Todtschlag
entheiligt war, wieder eingeweiht und bei dieser Veranlassung einen
40tägigen Ablaß ertheilt. In Eiderstedt war der Senior des
Schleswigschen Domcapitels Otto Ratlow noch 1527 Propst. 1528
werden lutherische Prediger zu Koldenbüttel und Kotzenbüll genannt;
zu Tetenbüll aber konnte der erste lutherische Prediger Laurentius
Tönnies, der schon 1530 da gewesen sein soll, erst 1544 mit dem
katholischen Kirchherrn Nicolaus von Gröningen zu einem Vergleich
kommen, wonach dem letzteren ein Theil der Geschäfte verbleiben
sollte, namentlich Taufen, Krankenbesuche und die Verfertigung der
Testamente, auch ein Theil der Einkünfte. Das Predigen aber solle
er einstellen. Er möge entweder einen andern Dienst suchen oder
nach Wittenberg gehen, um zu studiren, da er dann wieder solle
angenommen werden.
Der Zustand war überhaupt in jener Zeit ein sehr schwankender. Die katholischen Kirchen-Oberen behaupteten ihre alten Gerechtsame, wo und so lange sie konnten. So scheinen im Gottorfischen noch 1527 und in den beiden nächstfolgenden Jahren Bevollmächtigte
