Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/332

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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eine ansehnliche Parochie vor[1]. Es soll, vielleicht ehe die hiesige Kirche St. Jacobi, die übrigens wegen der Wasserfluthen mehr als einmal hat versetzt werden müssen, erbaut ward, auf dem Ostermoore eine Capelle gewesen sein zu den Zeiten des Vage Boje, eines Friesen aus dem Lande Wursten, der hier vom Erzbischofe Hartwig II. (gest. 1207) verschiedene Lehne besaß: um welche Zeit überhaupt eine Einwanderung friesischer Geschlechter in die hiesigen Marschen stattgefunden zu haben scheint.

Marne, vor Alters Merne, Merna, das jetzt so große und volkreiche Marschkirchspiel, hat vielleicht schon im zwölften Jahrhunderte eine Kirche erhalten. Dieselbe ist der Maria Magdalena geweiht. Die Geschichte dieser Gegenden und Parochien steht in natürlichem Zusammenhange mit der Geschichte des Deichwesens. Von Marne ist St. Michaelisdonn erst nach der Reformation abgelegt, die Kirche 1610 erbaut.

Zum Schlusse sei hier noch darauf hingewiesen, daß das Kirchenwesen Dithmarschens in dem letzten Jahrhunderte vor der Reformation manches Abweichende und Eigenthümliche hatte. Solche Individualität der Kirchenverfassung und des particulären Kirchenrechts beruhte zum Theil auf dem Herkommen und Gewohnheitsrechte, woran sehr stark festgehalten ward, zum Theil auf gesetzlichen Normen und vertragsmäßigen Festsetzungen. Die freien Dithmarscher, ungeachtet ihrer frommen Anhänglichkeit an der Kirche ihrer Väter und ihres starkgläubigen Marien-Cultus, waren doch etwaigen hierarchischen Uebergriffen gegenüber sehr eifrig in der Wahrung ihrer Landesfreiheit. Sie nahmen in dieser Hinsicht mehrere strenge Artikel in ihr im Jahre 1447 codificirtes Landrecht auf, und sie schlossen wiederholt vorsorgende Concordate mit ihren kirchlichen Oberen, den Hamburgischen Dompröpsten, so namentlich mit den Pröpsten Johann Middelman 1438, unter Genehmigung und Bestätigung des damaligen Erzbischofs Balduin, und 1471 Johann


  1. Die Urk. von 1286 im Dithm. Urkundenb. S. 14. Die jurati et tota communitas parrochie in Brunesbutle verpflichten sich, daß die Hamburger Bürger nicht mehr beraubt werden sollen von ihren Kirchspielsgenossen, nämlich den Geschlechtern der Amezinghmannen, Vokenmannen, Syrsinghemannen, Oedesmannen, Bolinghemannen. Es scheinen friesische Geschlechter zu sein.