Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/275

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Weibes Same, soll der Schlange den Kopf zertreten, sondern Sie, das Weib, und dieses Weib ist Maria, wie denn die katholische Uebersetzung 1. Mos. 3, 15 auch so lautet[1]. Daher die Abbildung vor Maria mit dem Drachen unter ihren Füßen. Dann aber sollte sie auch das Weib sein in der Offenbarung Johannis 12, 1, mit der Sonne bekleidet und den Mond unter ihren Füßen und auf ihrem Haupte eine Krone von zwölf Sternen. Auch so finden wir sie abgebildet. Ja es giebt Marienlieder, die so weit gehen, sie ganz und gar der in Allem wirkenden Gottheit gleichzustellen, und der Ausdruck „Mutter Gottes“ führte am Ende den grübelnden Geist in Tiefen, die bodenlos waren.

Was unser Land betrifft, so wurden in verschiedenen Kirchen desselben wunderthätige Marienbilder durch Wallfahrten verehrt. Der Cultus der Maria tritt ganz besonders in Dithmarschen so stark hervor, daß es sich, wie die Niederlande, als „ein Land der Maria“ betrachten konnte. Das Siegel der Achtundvierziger, wie das spätere Landessiegel, stellt die Jungfrau mit dem Christkinde dar; dasselbe wird ohne Zweifel mit der alten Landesfahne der Fall gewesen sein.

Es möchte der passendste Ort sein, hier gleich neben dem Marien-Dienste der Verehrung der heiligen Anna, der leiblichen Mutter der Maria, zu erwähnen, deren Cultus gegen die Zeit der Reformation hin ganz besonders in Schwang kam. Luther sagt darüber in einer Predigt 1545[2]: „Ich gedenke noch, daß in dieser Kirche und in diesen Landen S. Anna, die man hält Marien der Jungfrauen Mutter und des Herrn Christi Großmutter, nicht bekannt war, und S. Annaberg den Namen noch nicht hatte, ohne was hernach S. Joachim, S. Joseph, unser Frauen Psalter, Kronen und Rosencranz und sehr unzählig und närrische Betbüchlein von den Mönchen erdacht aufkommen sind, welches man nun alles bei ihnen heißet „der alte hergebrachte Glaube“. Fürwahr ein schöner Glaube, der nicht so alt ist, als ein Mann von 60 Jahren!“ - Wir sehen daraus, daß wenigstens erst noch zu Luther's Lebzeiten


  1. Gen. III, 15 nach der Vulgata: Inimicitias ponam inter te et mulierem et semen tuum et semen illius; ipsa conteret caput tuum et tu imidiaberis calcaneo ejus.
  2. Leipz. Ausgabe XII, 511.