Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/211
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belief sich auf 7700 Mark, wofür 1379 das Schloß mit der Vogtei
bestehend aus den Kirchspielen Langenbrook, Asfleth, Bishorst,
Haselau und Haseldorf nebst der sogenannten Twißel und der
Wüstenei, das will sagen dem uneingedeichten Lande von Seester und
Seestermühe, an Graf Adolph übergeben ward. Der Graf und der
Erzbischof machten 1381 aus, daß die Einlösung bei ihren Lebzeiten
nicht erfolgen sollte. Es war davon auch, als der Graf 1390, der
Erzbischof 1395 starb, nicht die Rede, vielmehr bei der
Landestheilung 1397 fiel in Herzog Gerhards von Schleswig Antheil
das Schloß Haseldorf, soviel Recht das Holsteinische Fürstenhaus
daran hatte. 1406 waren freilich Verhandlungen über die Einlösung,
erzbischöflicher Seits war es nur darauf abgesehen einige Vortheile
zu erlangen; da diese zugestanden waren, hieß es 1409, die alten
Pfandbriefe sollten in Kraft bleiben. Haseldorf ward nun als eine
Holsteinische Vogtei betrachtet, ging an Herzog Adolph VIII., dann
1460 an Christian I. über, der den Landrath Wulf Pogwisch zum
Amtmann ernannte. Doch blieben noch manche Reste von
Communalfreiheit, 1463 z. B. schlossen die Kirchspiele Haselau,
Haseldorf, Bishorst, Colmar und Neuendorf ein 20jähriges
Freundschaftsbündniß mit den Kedingern. Als aber Eingesessene
dieser Marsch sich an dem Aufstande unter Graf Gerhard von
Oldenburg 1470 und 1472 betheiligt hatten, wurden deren Güter
eingezogen, zum Theil an die Pogwischen verschenkt die also
eigenthümlichen Grundbesitz hier erwarben, nachdem sie (Wulf und
sein Bruder Bertram) 1470 zum Pfandbesitz des Amtes Haseldorf für
12000 Mark gelangt waren. Die Einlösung geschah erst durch König
Johann, der aber 1494 die Burg und Vogtei an Hans von Ahlefeldt für
30,000 Mark erblich übertrug. Es war eigentlich ein Tausch gegen
Törning, wobei der König auch noch Gelting in den Kauf gab. Unter
den Nachfolgern des Erwerbers ging es zur Theilung, und es sind aus
diesem District die Marschgüter Haseldorf, Haselau, Seestermühe,
Neuendorf, Groß- und Klein-Colmar entstanden, doch erhielt sich in
diesen Gütern immer eine freiere, von den Verhältnissen anderer
Gutsuntergehörigen verschiedene Verfassung. Die alten Ansprüche
Bremischer Seits sind zuletzt 1658 und 1660 im Rothschilder und
Kopenhagener Frieden aufgegeben.
Während nun, wie geschildert ist, in dem einen der nordelbischen Districte, die zur Grafschaft Stade gehört hatten und mit
