Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/211

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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belief sich auf 7700 Mark, wofür 1379 das Schloß mit der Vogtei bestehend aus den Kirchspielen Langenbrook, Asfleth, Bishorst, Haselau und Haseldorf nebst der sogenannten Twißel und der Wüstenei, das will sagen dem uneingedeichten Lande von Seester und Seestermühe, an Graf Adolph übergeben ward. Der Graf und der Erzbischof machten 1381 aus, daß die Einlösung bei ihren Lebzeiten nicht erfolgen sollte. Es war davon auch, als der Graf 1390, der Erzbischof 1395 starb, nicht die Rede, vielmehr bei der Landestheilung 1397 fiel in Herzog Gerhards von Schleswig Antheil das Schloß Haseldorf, soviel Recht das Holsteinische Fürstenhaus daran hatte. 1406 waren freilich Verhandlungen über die Einlösung, erzbischöflicher Seits war es nur darauf abgesehen einige Vortheile zu erlangen; da diese zugestanden waren, hieß es 1409, die alten Pfandbriefe sollten in Kraft bleiben. Haseldorf ward nun als eine Holsteinische Vogtei betrachtet, ging an Herzog Adolph VIII., dann 1460 an Christian I. über, der den Landrath Wulf Pogwisch zum Amtmann ernannte. Doch blieben noch manche Reste von Communalfreiheit, 1463 z. B. schlossen die Kirchspiele Haselau, Haseldorf, Bishorst, Colmar und Neuendorf ein 20jähriges Freundschaftsbündniß mit den Kedingern. Als aber Eingesessene dieser Marsch sich an dem Aufstande unter Graf Gerhard von Oldenburg 1470 und 1472 betheiligt hatten, wurden deren Güter eingezogen, zum Theil an die Pogwischen verschenkt die also eigenthümlichen Grundbesitz hier erwarben, nachdem sie (Wulf und sein Bruder Bertram) 1470 zum Pfandbesitz des Amtes Haseldorf für 12000 Mark gelangt waren. Die Einlösung geschah erst durch König Johann, der aber 1494 die Burg und Vogtei an Hans von Ahlefeldt für 30,000 Mark erblich übertrug. Es war eigentlich ein Tausch gegen Törning, wobei der König auch noch Gelting in den Kauf gab. Unter den Nachfolgern des Erwerbers ging es zur Theilung, und es sind aus diesem District die Marschgüter Haseldorf, Haselau, Seestermühe, Neuendorf, Groß- und Klein-Colmar entstanden, doch erhielt sich in diesen Gütern immer eine freiere, von den Verhältnissen anderer Gutsuntergehörigen verschiedene Verfassung. Die alten Ansprüche Bremischer Seits sind zuletzt 1658 und 1660 im Rothschilder und Kopenhagener Frieden aufgegeben.

Während nun, wie geschildert ist, in dem einen der nordelbischen Districte, die zur Grafschaft Stade gehört hatten und mit