Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/209
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Aber wenigstens nicht lange nachher im Anfange des zwölften
Jahrhunderts wurden die hiesigen Marschen bedeicht und bewohnbar
gemacht, und wir sehen denn auch sofort hier den Erzbischof als
Landesherrn auftreten. 1142 schenkte Adelbero dem Stifte Neumünster
die am Ufer der Elbe belegene Kirche Bishorst mit der geistlichen
Gerichtsbarkeit, so daß der Propst zu Hamburg nichts darüber zu
sagen haben sollte, und mit dem was der Kirche gehörte. So auch
empfing das Stift 1146 den Zehnten in der bei Bishorst belegenen
Marsch, die bereits als eine bewohnte bezeichnet wird[1]. Mit dem Kloster Ramesloh tauschte das Stift
Neumünster und gab gegen Zehnten aus Bishorst, Romersfleth und
Wulberesen zwölf angebaute Holländische Besitzthümer und eine noch
nicht cultivirte Holländische halbe Hufe, woraus zu ersehen ist,
daß es Holländer waren, die sich hier niedergelassen hatten.
Bishorst aber war, mit Sümpfen umgeben, ein gesicherter
Zufluchtsort für Vicelin in jenen gefahrvollen Zeiten. Der Bericht
des Propsten Sido zu Neumünster, abgefaßt ums Jahr 1200[2], hebt die Wichtigkeit von Bishorst hervor und hat
zum Zweck, die Verkleinerung dieses Kirchspiels durch Abtrennung
eines anderen davon zu verhindern. Also die Cultur des Landes wird
fortgeschritten sein. Die Verwaltung in diesem erzbischöflichen
Landestheile hatten ritterliche Dienstmannen, die sich von
Haseldorf[3] und von Haselau benannten, etwas später die
Herren von Barmstedt, Heinrich und Otto, welche 1257 sich sammt
ihren Nachkommen dem Erzbischof als Ministerialen ergaben. Die Lage
dieses erzbischöflichen Gebiets war aber so, daß, als Krieg mit den
Holsteinischen Grafen ausbrach, wobei auch die Hamburger betheiligt
waren, 1282 die Holsteiner es einnahmen, freilich wieder gegen eine
Entschädigungssumme herausgaben, allein dennoch das Trachten des
Grafenhauses
- ↑ - paludem, quae est versus Bishorst, et jam non raro incolitur habitatore. Urk. bei Westph. II, 18. Vgl. über diesen District Kuß im Staatsb. Mag. II, 151, VI, 226, VII, 298. Es war das nachher sogenannte Mönkerecht, welches später an das Kloster Uetersen gekommen, zwischen der Pinnau und Krückau, das jetzige Sonnendeich im Kirchspiel Seester.
- ↑ Dieser in vieler Hinsicht merkwürdige Bericht ist mitgetheilt von Lappenberg im Staatsb. Magaz. IX, S. 1-54.
- ↑ Z. B. im Dithm. Urkundenbuch S. 11. Theodoricus de Haselthorp, ministerialis eccl. Bremens. 1228.
