Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/165

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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daß sehr häufig dieselben Personen Mitglieder mehrerer Gilden und Brüderschaften waren. Aus dem, was angeführt ist und zum Theil noch mit größerer Ausführlichkeit hätte angeführt werden können, ergiebt sich ferner, daß diese Gilden ein ansehnliches Vermögen besaßen und dasselbe fortwährend vermehrten. In den Artikeln des S. Jacobs Gelach oder der Schumacher-Gilde heißt es: „De Helffte von allen Bröken kamen in den Besten tho dem Denst Gottes und S. Jacobs und scholen damit verbetern er Lach und de andere Helffte scholen de S. Jacobs-Bröder subben tho Beere“. Ein beträchtlicher Theil der Einkünfte ward also vertrunken, und auf eine eigenthümliche Weise waren in diesen Gilden weltliche und geistliche Zwecke verbunden. Es mag dies genug sein von den Gilden in Flensburg, die so ausführlich behandelt sind, weil theils hier mehr Notizen vorlagen, theils Manches Licht über das Gildewesen überhaupt verbreitet.

Von den andern Städten des Landes sind die Nachrichten dürftiger und unvollständiger; es läßt sich indessen annehmen, daß es keiner Stadt an Gilden und Brüderschaften werde gemangelt haben. So hatte Schleswig, als eine bischöfliche Stadt mit zahlreicher Geistlichkeit, deren keine geringe Anzahl; es finden sich außer der Knuds-Gilde und der Marianer-Brüderschaft (die eigentlich in diese Klasse nicht gehört) noch eine Heiligen Leichnams-Gilde 1481, eine S. Gertruden-Gilde 1441 und 1516, Marien-Rosenkranz-Gilde, gestiftet 1481, die Brüderschaft zum heiligen Kreuz 1459, S. Johannis-Gilde schon 1388, S. Annen-Gilde 1509, die S. Jürgens-, S. Jobs- und S. Jacobs-Gilde angeführt, desgleichen die Vicarien-Brüderschaft, von der noch nachher die Rede sein wird. Von den übrigen Städten des Herzogthums Schleswig mangelt es fast gänzlich an Nachrichten über die dortigen Brüderschaften. Was Holstein betrifft, so waren in Kiel bereits 1472 eine ziemliche Anzahl, die sich gewiß bis auf die Reformation noch vermehrt hat. Damals ward bestimmt, daß bei der Frohnleichnams-Procession die Aemter in folgender Ordnung mit ihren Lichtern vor dem hochwürdigen Sacramente hergehen sollten: „Int erste de Oltbötere, 2. de Batstavere, 3. Lynwevere, 4. Gardenere, 5. Pelsere, 6. Dreyere, 7. Tymmerlüde, 8. Hökere, 9. Gervere, 10. Schoknechte, 11. Vischere, 12. Schomakere, 13. Schrödere, 14. Sadelere, 15. Schmede, 16. Beckere, 17. Kramere, 18. Knakenhovere, 19. de Schütten“. Darauf