Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/016

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Zum Schlusse soll nicht unerwähnt bleiben, daß ein Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Ritterstandes 1472 auf den erzbischöflichen Sitz von Lund gelangte durch die Wahl des dortigen Capitels. Es ist Johann v. Brockdorf[1], der auch den Brockdorffischen Familienpapieren nicht unbekannt ist, als Erzbischof Johannes III. titulirt[2]. Er war vorher Königlicher Kanzler gewesen, ein sowohl gelehrter als praktisch sehr tüchtiger Mann, in der Politik ein eifriger Anhänger der Calmarischen Union des Nordens und dafür besonders hinsichtlich der Norweger wirksam. Er krönte 1483 den König Johann und seine Gemahlin Christine, Tochter des Kurfürsten Ernst zu Sachsen, die er als Braut des Kronprinzen im sechsten Jahre seiner erzbischöflichen Amtsführung mit einem Geschwader von Dänischen Kriegsschiffen in Rostock feierlich in Empfang genommen hatte. Er erneuerte und verbesserte die Statuten seines Capitels dergestalt, daß dieselben noch lange nach der Reformation in Geltung geblieben sind, und ist im 25. Jahre seines Amtes 1497[3] gestorben.

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V.

Die Capitel.

Die Institute, welche an den bischöflichen Kirchen anfangs in der besten Absicht gestiftet waren, um den Bischöfen berathend und helfend zur Seite zu stehen, um für die Heranbildung von Geistlichen zu sorgen, und um in den Hauptkirchen selbst der Abwartung


  1. Pontoppidan. Annal. II. pag. 393.
  2. Der Name findet sich mitunter in älteren Quellen „Brochstorp“ u. dgl. geschrieben.
  3. Sein Grab ist bei denen seiner Vorweser im Dom zu Lund in der Capelle S. Virg. und die Inschrift lautet: Hic jacet Reverendissimus in Christo Pater, D. Johannes Broctorp, Dei gratia quondam Archiepiscopus Lundensis, Sveciae Primas et Apostolicae sedis Legatus, nec non Decretorum Baccalaureus, cujus anima requiescat in pace, qui obiit 1497.