Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/XII

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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als eine fortschreitende Kirchenstatistik betrachten. Jensen hat im Manuscripte in einem kurzen Vorworte seine vorausgesandte Darlegung der vorchristlichen Volkszustände treffend gerechtfertigt, in dem er hervorhebt, es sei eine Uebersicht voranzuschicken von dem, was wir über Land und Volk aus jener Zeit wissen, in welche die ersten Anfänge des Christenthums für unsre Gegenden fallen. Denn wolle man den Aufbau der Kirchenverfassung gehörig verstehen, so könne der Grund und Boden nicht übersehen werden, auf welchem dieser Bau errichtet worden ist. Dieser Boden ist aber Land und Volk, das Land auch, weil durch dasselbe die Eigenthümlichkeit eines Volkes zum Theil bestimmt ist. Und wollen wir das Christenthum wie eine Pflanzung ansehen - Christus selber hat sein Reich ja einem Senfkorn verglichen -, so darf doch der Boden nicht unbeachtet bleiben, in den der Baum gepflanzt und durch den sein Wachsthum bedingt ward. Auch ist nicht zu verkennen und außer Acht zu lassen, daß sich durch alle Kirchengeschichte neben dem unmittelbar kirchlichen, religiösen Elemente, kirchenhistorisch dem hauptsächlichen, ein nationales Element hindurchzieht und fortwährend wirksam sich zeigt, folglich auch stets seine wissenschaftliche Beachtung und Behandlung in der Geschichte des Kirchenwesens fordert.

Zu den vorchristlichen Zuständen und Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Volksstämme in unserm Lande gehört ebenfalls ihr besondres Heidenthum. Davon war hier eine gewisse Kenntnißnahme vorzugsweise unentbehrlich, schon wegen der Gegenüberstellung gegen das Christenthum, um uns ein Bild zu gewähren von der großen Veränderung, welche durch die Bekehrung erfolgen sollte. Um zu zeigen, was durch das Christenthum ein Neues werden mußte in Glauben, Erkenntniß und Sitte, war es nöthig, einen aufmerksamen Blick auf das vorhergehende Alte zu richten. Es giebt bekanntlich kirchenhistorische Werke, welche in weitläuftigen gelehrten Untersuchungen und Erörterungen über die heidnischen Zeiten, und namentlich über das nordische Heidenthum, sich ergehen. Eine derartige Weitläuftigkeit ist nun freilich unsre Absicht nicht, sondern nur ein gedrängter Abriß lag in unserm Plane. Ein Andres wäre es, wenn es sich für uns nur um eine Bekehrungsgeschichte unsers Landes, nicht um die Geschichte der Landeskirche im Ganzen handelte. Wir wollen aber ausdrücklich unsre Leser auf das gelehrte Werk von Konrad Maurer, erschienen zu München 1855, über die Bekehrung