Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/334

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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eines solchen Patronatrechtes der Gemeinen erwähnt wird, so muß daraus wohl gefolgert werden, daß auch im übrigen Frieslande landesherrliches Patronat Statt gefunden, wenn auch vielleicht nicht ursprünglich. Wenigstens findet sich auf Pellworm das besondere Verhältniß, daß die Kirche von der Landesherrschaft gefestet werden mußte, bis die Gemeine dieselbe 1547 für 1000 Mark kaufte. Die Menge der landesherrlichen Patronate aber, welche wir darnach annehmen müssen, erklärt sich aus dem Umstande, daß die ersten Kirchengründungen nicht vom Volke, ebenso wenig von den Bischöfen ausgingen, sondern auf landesherrlichen Befehl erfolgten, wozu denn kommt, daß auch auf den Königsgütern eine Anzahl Kirchen entstanden, deren Patronat also von grundherrlichen Rechten herrührte. Im Ripenschen und Odenseer Sprengel, soweit dieselben hier in Betracht kommen, wird es sich ganz ähnlich verhalten haben. Ripener bischöfliche Kirchen kommen einige vor, die schon ziemlich frühzeitig dem Kapitel überwiesen wurden, als 1214 Tondern (Mögeltondern) und Ballum, Westerwedstedt, Emmerlev (dem Archidiaconus); Daler nach dem Jahre 1249 vom Bischof Esger dem Lügumer Kloster, imgleichen demselben die Kirche zu Nord-Lügum. Das Patronat zu Brede, welches das Kloster 1250 von König Abel erlangte, hatte dahingegen zum Königlichen Patrimonialgut Swanstorp gehört. Die Kirche zu Spandeth, die keinen Priester unterhalten konnte, wurde 1323 „mit Bewilligung der Kirchspielsleute“ (cum consensu parochianorum) dem Kloster einverleibt.


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