Sandkasten

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Dieser Artikel gehört zum Portal Mitmach-Hilfe und zum Hilfe-Stichwortverzeichnis.



Dies ist unsere Spielwiese.

  • Sie ist dazu gedacht, alles auszuprobieren. Hier muss nichts Ernsthaftes stehen.
  • Auch wenn man hinterher genau sieht, welcher Benutzer hier gespielt hat. Na und? ;-)
  • Wenn man nur mal so üben will, ohne Spuren zu hinterlassen, kann man auch:
    • auf Bearbeiten klicken
    • die Seite bearbeiten
    • in der Vorschau ansehen
    • ändern und wieder die Vorschau ansehen ...
    • und am Ende auf Abbruch klicken

siehe auch Hilfe:Seite bearbeiten

Ab hier darf jeder probieren:



Anschrift


Inhaltsverzeichnis

Koordinaten

Geographische Lage
51.931142°N 7.352471°O

Tabelle mit colspan und rowspan

Text Text Text Text Text Text
Text Text Text Text Text Text
Text Text Text Text Text
Text Text Text Text Text
Text Text Text Text Text

Liste mit Fortsetzung der Nummerierung nach Zwischenzeile:

  1. eins
  2. zwei

Zwischenüberschrift od. Leerzeile

  1. drei
  2. vier



Was muss ich tun um selber einen Beitrag rein zu stellen?


Fetter Text[[[Link-Text]

Relativ Absolut
relative Namensverteilung
Klugwitz (im Jahr 2002 insgesamt 0 Einträge)
erstellt von Geogen 3.0 Webdienst
Legende:
weniger als 10 Vorkommen pro Mio,
bis 10 Vorkommen pro Mio,
bis 20 Vorkommen pro Mio,
bis 30 Vorkommen pro Mio,
bis 40 Vorkommen pro Mio,
mehr als 40 Vorkommen pro Mio
absolute Namensverteilung
KVosster (im Jahr 2002 insgesamt 0 Einträge)
erstellt von Geogen 3.0 Webdienst
Legende:
weniger als 1 Vorkommen,
bis 5 Vorkommen,
bis 10 Vorkommen,
bis 15 Vorkommen,
bis 20 Vorkommen,
mehr als 20 Vorkommen


Na, dann spielen wir mal rum. Hoffe, ich bin hier richtig und man kann

gross

artig ausprobieren.

Fett Italic

Lateinische Hervorhebung




Links in Tabelle

nur URL http://zedlitz.de
mit Text Zedlitz Homepage


  • Tabellenlink
 Ort   Von   Bis   Seitenanzahl   mit der Filiale 
Beelitz 1804 1822 286 Lühnsdorf und Schäpe

Textlink Beelitz

Anführungszeichen

„blabla" oder „blabla“ bleibt sich gleich - leider nur im Firefox :-(

Im OCR-Text das schließende Anführungszeichen " durch “ ersetzt
ihrem „heuen Swagre vnd Neuen“, ihr ...

geschütztes Leerzeichen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, geschützte Leerzeichen zu schreiben

  • Das funktioniert nur mit HTML: A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A
  • Dies immer mit XML: A A oder A A
  • ganz schick, da im Text nicht störend: a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a

A     A (fünf geschützte Leerzeichen)

A     A (auch fünf geschützte Leerzeichen)



Sonderzeichen

ASCII ab 128=80hex

128: ÇüéâäàåçêëèïîìÄÅ

144: ÉæÆôöòûùÿÖÜø£Ø×ƒ

160: áíóúñѪº¿®½¡«»


176: ░▒▓│┤ÁÂÀ©╣║╗╝¢¥┐

192:

208:

224:

240: ­±‗¾¶§÷¸°¨·¹³²■ 

256:Ende



Auflistungen

  • Otto der III. kam aus Gallilia
  • Otto der III. kam aus Gallilia
  • Otto der III. kam aus Gallilia



Otto
der III. kam aus Gallilia


mal testen ...

Parallele Bearbeitung

im gemeinsamen Bereich

Abschnitt 1

in einem Abschnitt

Abschnitt 2

Test


Fußnoten

LAGERSPIEGEL[1]

Lagerspiegel [2]

lfd. Nr.Bezeichnung Eintrag
1. Lager MEADE Fort (Fort Georg Meade)
18. Besondere Vorkommnisse -

Quellen

  1. Lagerspiegel
  2. Lagerspiegel Fort Meade,


KGL Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa

II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada |

KGL Arbeitseinsätze deutscher Kriegsgefangenen in Frankreich bei der Minenräumung (Déminage) und bei den Bergwerkskommendos

Minenräumung: Pas-de-Calais | Haut-Rhin | Calvados | Moselle | Bas-Rhin | Seine-Maritime | Voges | Somme | Gironde | Loire-Inférieure | Alpes-Maritimes | Côtes-du-Nord | Morbihan | Finistére | Meurthe-et-Moselle | Nord | Bouches-du-Rhône | Charente-Maritime | Haute-Saône | Basses-Alpes | Ille-et-Vilaine | Manche | Corse | Eure-et-Loir | Hérault | Loir-et-Cher | Oise | Orne | Savoie | Var | Vendée | Aisne | Aube | Charente | Côte-d'Ore | Gard | Indre-et-Loire | Landes | Loriet | Meuse | Basses-Pyrénées | Seine | Seine-et-Oise | Yonne | Territoire de Belfort | Bergwerk-Kdo:


Vorlagenschleife entdeckt: Vorlage:Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze


KGL Arbeitseinsätze deutscher Kriegsgefangenen in Frankreich bei den Bergwerkskommendos

Départment: Pas-de-Calais | Gard Alès | Nord | Bouches-du-Rhône | Haut-Rhin | Moselle | Saône-et-Loire | Tarn | Isère | Savoie | Var | Basses-Alpes | Dordogne | Haute-Saône | Loire | Nièvre | Pyrénées-Orientales | Vendée | Allier | Ariège | Aveyron | Bas-Rhin | Calvados | Cantal | Creuse | Doubs | Haute-Garonne | Haute-Saône | Hérault | Indre | Loire-Inférieure | Lot Lozère | Marne Puy-de-Dôme | Rhône | Vaucluse | Territoire de Belfort

Vorlage:Navigationsleiste Frankreich - Dépôts

KGL Militärregionen in Frankreich

Militärregionen: LILLE | ROUEN | ANGERS | DIJON | STRASBOURG | RENNES | CLERMONT-FERRAND LYON | MARSEILLE | TOULOUSE | BORDEAUX | NANCY | METZ | Région de PARIS |

KGL Belgien – Kriegsgefangenenlager und Arbeitseinsatzorte deutscher Kriegsgefangenen (WK II) –

Bergbaulager | Forstlager | Minenräumung und Landwirtschaft



Naviblock - klappt nicht!!

  • Frage an alle, wer kann helfen, damit man alle Navi-Leisten auf-und zuklappen kann?

{{NaviBlock

KGL Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa

II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada |

|
KGL Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa

II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada |

|

KGL Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa

II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada |

}}

{{NaviBlock
|Navigationsleiste US-KGL-POW-WK II
|Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze
|Navigationsleiste Frankreich - Dépôts
|Navigationsleiste Frankreich - Militärregionen
|Navigationsleiste Belgien – WK II – Arbeitslager – Deutsche Kriegsgefangene
}}

|Navigationsleiste US-KGL-POW-WK II |Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze |Navigationsleiste Frankreich - Dépôts |Navigationsleiste Frankreich - Militärregionen |Navigationsleiste Belgien – WK II – Arbeitslager – Deutsche Kriegsgefangene

KGL Belgien – Deutsche Kriegsgefangene (WK II) in den Bergbaulagern –

Kohlengebiet Limburg: Beeringen | Zolder | Houthaelen | Winterslag | Waterschei | Zwartberg | Eisden

Kohlengebiet Lüttich: Ans | Voltem | Jemeppe | Tilleur | Cheratte | Fléron | Seraining | Bois d'Avroy

Kohlengebiet Charleroi: Fontaine | Marchienne-I'Eveque | Lodelinsart | Marchinelle | Fleurus | Chatelineau |

Kohlengebiet La Louvierè - (Basin de Centre): Maurge | Ressaix | Mariemont | Chapell-lez-Herlaiment |

Kohlengebiet Borinage (bei Mons): Tetre | Hensies | Boussu | Wasmes | Flénu | Erbisoeul |


Navi-Leiste Truppenteile - klappt nicht!!

KGL Belgien Kriegsgefangenenlager und Arbeitseinsatzorte deutscher Kriegsgefangenen (WK II) –

Bergbaulager im Kohlengebiet: Limburg | Lüttich | Charleroi | Louvierè | Borinage




Städte und Gemeinden im Kreis xxxxxxx




Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde in Neukalen (2)

(Ein Auszug des Jahresheftes des Neukalener Heimatverein 1995, Seite 11-18)

von Wolfgang Schimmel


In Absprache zwischen dem Magistrat und den beiden Vorstehern der jüdischen Gemeinde, Kaufmann August Ascher und Kaufmann Liepmann, entstand 1846 in Anlehnung an die Goldberger Gemeindeordnung eine "Gemeinde -Ordnung für die jüdischen Einwohner der Stadt Neukalden". In ihr sind grundlegende Vorschriften zum Vorstand, zum Patronat, über die Rechnungsführung, zu den Gemeindeversammlungen (mindestens zweimal im Jahr zu Ostern und Michaelis) und den Beiträgen geregelt. Im folgenden sollen auszugsweise einige wesentliche Paragraphen wiedergegeben werden:

§ 1.
Die jüdischen Einwohner der Stadt Neukalden bilden in Bezug auf die Angelegenheiten des Rituals in-und außerhalb der Synagoge, so wie auf das Religions-Schulwesen, die Begräbniß-Einrichtungen und das Armenwesen eine Gemeinde.

Ausschließlicher Zweck des Gemeinde - Verbandes ist die gemeinsame Handhabung der so eben bezeichneten Angelegenheiten, so wie die gemeinsame Uebertragung der darauf zu machenden Verwendungen.

§ 2.
Mitglieder dieser Gemeinde sind alle jüdischen Einwohner der Stadt Neukalden und deren Vorstädte, stimmberechtigt in Gemeindesachen jedoch nur diejenigen Gemeinde Glieder männlichen Geschlechts, welche das Einwohnerrecht und entweder einen selbstständigen Erwerb erlangt haben oder von ihren Renten leben, mit Ausschluß derer:

1. welche unter Curatel stehen,

2. welche wegen eines Verbrechens zur Untersuchung gezogen und nicht rein freigesprochen sind,

3. welche wegen Armuth keine Beiträge zur Gemeinde -Casse leisten, wofern nicht ein Gemeindebeschluß ihnen ausnahmsweise


§ 6.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsteher, welcher zugleich die vorkommenden Schreib-Arbeiten zu übernehmen hat. Sein Amt ist ein Ehren-Amt, wofür er keine Renumeration erhält; erweisliche Auslagen werden ihm aus der Gemeinde-Casse erstattet.


§ 9.
Der Vorstand hat sämmtliche Angelegenheiten der Gemeinde zu verwalten und Letztere in allen Beziehungen, unter Zutritt des Patrons gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Insbesondere liegt demselben auch zur Pflicht:

a, für die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung der Synagoge Sorge zu tragen,

b, die Aufsicht über die Synagogendiener und die Gemeindeschule zu führen,

c, dahin zu sehen, daß die Plätze in der Synagoge nach dem darüber in der Gemeinde zu treffenden Regulativ vertheilt und benutzt, die Synagoge auch in einem dem Zwecke entsprechenden Zustande erhalten werde,

d, die erforderlichen Anordnungen bei Leichenbegängnissen zu treffen,

e, die Geburts-Trauungs-und Sterbelisten zu führen in Gemäßheit der Verordnung de 9. Januar 1797,

f, die Belegung, Kündigung oder Einziehung von Capitalien zu bewirken, wobei er jedoch an die Zustimmung des Patrons gebunden ist,

g, in den von ihm zu berufenden Gemeinde -Versammlungen das Protocoll zu schreiben,


h, das von ihm zu führende Gemeinde Siegel sorgfältig aufzubewahren, auch die Acten und Papiere der Gemeinde, welche während seiner Amtsführung seiner Obhut anvertrauet bleiben, stets in guter Ordnung zu halten.


§ 22.
Zu den Bedürfnissen des Gemeindewesens das Stimmrecht einräumt. haben alle Gemeinde-Glieder, die aus ihrem Gewerbe, oder Vermögen ein Einkommen genießen, mithin auch Wittwen, geschiedene Ehefrauen und unverehelichte Personen weiblichen Geschlechts, nach Verhältniß ihres Einkommens Beiträge zu leisten.
§ 31.
In allen Gemeinde -Verhandlungen darf nur die deutsche Sprache zur Anwendung kommen.


Soweit einige Auszüge aus der Gemeindeordnung vom 30.5.1846.

Leider ist nur sehr wenig aus dem Leben der jüdischen Gemeinde überliefert.

Erhalten blieb aber folgende Niederschrift aus dem Jahre 1852:


"Es war am 20. d. M., als sich die hiesigen Israeliten zum Abend -Gottesdienste in ihrem Gotteshause versammelten. Kaum hatte ich mich behufs der Leitung des Gottesdienstes vor das Betpult gestellt, als ich die Worte vernahm: er will vorbeten. Wer diese Worte gesprochen, wußte ich nicht, nur so viel war mir klar, daß sie sich auf einen damals hier anwesenden Handelsmann Jacobson aus Malchow bezogen, der an jenem Tage den Sterbetag einer seiner Eltern durch das Vorbeteramt nach altjüdischer Weise feiern wollte.


Darauf erwiderte ich, es sei solches nach der Synagogen -Ordnung durchaus unstatthaft. Da trat der zur Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung verpflichtete Vorsteher, Herr Meyer Löwi, zu mir, und sprach etwa wie folgt: Was ist das? Sie müssen doch thun, was wir Ihnen sagen; wir haben doch die Gemeindeordnung, und da steht doch geschrieben, daß Sie haben zu thun, was wir Ihnen befehlen. Sich auf seinen Platz begebend, schließt er mit den Worten: welch eine Grobheit!


Das war mir ein wenig zu hart, und ich fragte ihn daher, wie er sich im Gotteshause, wo man sich zur Andacht versammelt, solchen Ausdrucks bedienen könnte! Da setzte sein Vater, David Löwi, dem frommen Werke noch die Krone auf, indem er zu mir sagte: Sie sind ein grober Kerl.


Sofort verließ ich bekümmerten Herzens und an die Worte denkend: Mein Haus soll ein Bethaus sein, ihr aber macht es zu einer Mördergrube, das auf so brutale Weise entwürdig te Gotteshaus. Beim Hinausgehen bemerkte ich als Augenzeugen die Herren Cohn, Hirsch und genannten Jacobson. Vom Grundsatze ausgehend, daß nicht jederman die Ehre eines Menschen antasten kann, möchte ich für diese Schmähung um keine Genugthuung nachsuchen; nur im Interesse des Gotteshauses, damit nicht öfter derartige Skandale darin vorkämen; ja, im Interesse der menschlichen Gesellschaft, da von Menschen, die ungeahndet ihr Höchstes und Heiligstes mit Gemeinheiten besudeln, Gefahr droht, erlaube ich mir ganz gehorsamst die Bitte vorzutragen:


Ein verehrliches Patronat wolle geneigen, den fraglichen Thatbestand zu untersuchen, und dahin zu wirken, daß in Zukunft solche Skandale im Gotteshause unterbleiben.

Es verharret in tiefster Hochachtung

Eines verehrlichen Patronats

gehorsamster

M. Cohn,

Religionslehrer

Neukalden, den 30sten März 1852"


Bürgermeister Ludwig Mau, als Patron der jüdischen Gemeinde, vermerkte unter dieser Beschwerde:


"Beide Löwi habe ich mit dem Inhalt bekannt gemacht, jedoch lehnen sie jede Grobheit gegen Cohn ab. Meyer Löwi behauptete übrigens, daß der Beschneider der Mauhl nach § 3 Cap. II der Synagogen Ordnung vorbeten könne.

Da Cohn bereits von hier abgegangen und durch seinen Vortrag nur eine Anzeige bezwecken will, ist die Sache auf sich beruhen zu lassen, zumal Cohn eines sehr guten Rufes sich hinsichtlich der Sittlichkeit hier nicht erfreuet.


N. 23. April 1852

Mau"


Zwischen 1850 und 1890 ging der Anteil der jüdischen Bevölkerung in Neukalen auf ein Drittel zurück (von 56 auf 19 Personen). Für diese rapide Abnahme gibt es keine belegbare Erklärung. Wahrscheinlich führte die Freizügigkeit, die den jüdischen Mitbürgern inzwischen gewährt wurde, dazu, daß sie in Orte abwanderten, die ihnen bessere Entwicklungsmöglichkeiten boten als das wirtschaftlich unterentwickelte Neukalen. In dieser Zeit ist eine verstärkte Auswanderung ganzer Familien, darunter viele Landarbeiter, Knechte und Dienstmädchen, nach Amerika zu verzeichnen.


In den erhalten gebliebenen Listen der Auswanderungsagenturen sind allerdings keine jüdischen Namen aufzufinden. Es mag aber möglich sein, daß Juden über andere Agenturen auswanderten.


1887 gab es nur noch die jüdischen Familien Salender, Bragenheim und Löwi in Neukalen. Wie es in einem Bericht des Bürgermeisters Mau heißt, "war seit längerer Zeit kein Gottesdienst mehr gehalten worden".


Die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde wünschten eine Veräußerung der Synagoge, da sie die Lasten ihrer Erhaltung nicht mehr tragen konnten oder wollten. Vorerst lehnte der israelitische Oberrat in Schwerin den Verkauf der Synagoge jedoch ab.


1894 war die Synagoge in einem sehr schlechten Zustand.

Maurermeister Wilhelm Harm formulierte die notwendigen Reparaturarbeiten so:


"Das Dach hat verschiedentfach Lecken und muß umgedeckt werden. Die an dem Giebel des Nebengebäudes in dem Dach liegende Zinkkehle ist total ruinirt und muß erneuert werden. In der Vorderfronte sind die überstehenden Gesimssteine vollständig wegzustemmen, um einem weiteren Herabfallen vorzubeugen und können die hierdurch frei werdenden Mauerflächen einfach mit Kalk übersetzt werden, dagegen sind die nach oben frei liegenden Mauertheile durch Cement zu schützen. Zu dieser Arbeit ist der Aufbau eines Gerüstes erforderlich. Die nach dem kleinen Hofe zu gelegene Sohle ist auf ca. 4,00 m zu erneuern. Die Sohle nach Kählers Hof ist gut und diejenige in der Tusche bei Zander ist zwar inwendig etwas angegangen, hält aber noch mehrere Jahre.


Die Tafelwände nach dem kleinen Hofe, nach Kählers Hof und nach Zanders Seite sind durchweg festzukeilen und zu verstreichen.


Der inwendige Putz ist vielfach lose und kann auf diesen Stellen einfach abgehackt werden. Das Fundament auf Kählers Hof muß neu verzwickt werden.


Die Kosten für die oben aufgeführten Arbeiten mit Materialien an Dachsteinen, Latten, Holftern, Bohlholz, Kalk, Cement, auch Brettern zum Vernageln der Fenster etc. sind zu schätzen auf ca. 150 M.

Neukalen, den 3. Juli 1894

W. Harm"


Die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde sahen sich nicht in der Lage, die Reparatur der Synagoge durchführen zu lassen. Kaufmann Hermann Löwi bemühte sich um den Verkauf der Synagoge und um einen Anschluß an die jüdische Gemeinde in Dargun. Es gab nun einen regen Schriftverkehr mit der Abteilung für geistliche Angelegenheiten beim Großherzoglichen Ministerium in Schwerin, bis die bestehenden Probleme beseitigt waren.


Der Magistrat sollte im Auftrag der jüdischen Gemeinde die Synagoge meistbietend verkaufen.


Folgende Anzeige erschien in den "Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen", in dem "Hamburgischen Correspondenten" und im "Berliner Tageblatt":


Auf diese Anzeige hin meldeten sich einige Nachkommen und versuchten, ihre Rechte darzulegen. Nachdem sie aber erfuhren, in welchem Zustand sich die Gebäude befanden und daß hier nichts zu holen war, traten alle von ihren Forderungen zurück.


Am 14.4.1899 erfolgte der meistbietende Verkauf der Synagoge und des Stiftshauses in der Wasserstraße an den Gastwirt Kähler für 1650 Mark. Für das Gestühl bezahlte er zusätzlich 11 Mark. Die Synagoge wurde fast gänzlich abgerissen. Nur die vordere untere Seite blieb als Mauer und Auffahrt zum Hof des Gastwirts Kähler stehen.


In Grundlage der Rat-und Bürgerschlüsse vom 6. Mai 1898 und 16. März 1899 wurde die folgende Ordnung aufgestellt:


"Ordnung der der Stadt Neukalen gelegentlich der Auflösung der jüdischen Gemeinde hies. erwachsenden Rechte und Pflichten.


1. Bei der Auflösung der jüdischen Gemeinde hies. erhält die Stadt Neukalen von dem für die jüdische Synagoge gezahlten Kaufpreis, der nach Abzug aller Unkosten 1525,39 M beträgt, die eine Hälfte mit 762,69 M zu Eigentum.

2. Hiergegen zahlt der Magistrat der Stadt Neukalen jährlich 26,70 M -3 1/2 % Zinsen obiger Summe als Beihülfe zur Wohnungsmiete zur einen Hälfte an eine in Neukalen wohnende jüdische Witwe, zur anderen Hälfte an eine in Neukalen wohnende christliche Witwe. Die Wahl der Witwen geschieht vom Magistrat unter Beirat der in Neukalen wohnenden jüdischen Hausväter. Die Wahl darf nur auf Witwen von tadellosem sittlichen Lebenswandel fallen. Kommen bei der Auswahl hiernach mehrere Witwen zur Frage, so hat diejenige Witwe den Vorzug, die mit den Schenkern des früheren jüdischen Stiftshauses, Alexander Julius Saalfeld und Bernhard Julius Saalfeld, verwandt ist.

Soweit und solange in der Stadt Neukalen eine den Bedingungen genügende Witwe nicht wohnt, kann die Mietsentschädigung auch an

eine betagte Jungfrau, oder, wenn auch eine solche fehlt, an einen dürftigen bejahrten Mann gegeben werden.


Soweit und so lange hiernach überall kein Beneficant vorhanden ist, ist der für die Mietsbeihülfe ausstehende Betrag an die Casse für die Besoldung des Landesrabbiners zu Schwerin zum Besten des von dieser Casse verwalteten Baufonds für eine in der Stadt Neukalen im Bedürfnisfalle zu erbauende Synagoge zu zahlen.


3. Ferner erhält die Stadt Neukalen vom Augenblick der Auflösung der jüdischen Gemeinde an das Eigentum an dem in den sog. Judentannen belegenen jüdischen Friedhof, mit der Maßgabe, daß die Stadt den Friedhof als solchen nur mit Genehmigung des Großherz. Ministerii Abteilung für geistliche Angelegenheiten eingehen lassen kann.


4. Auch erhält die Stadt Neukalen gleichzeitig ein Kapital von 300 M ausbezahlt und hat daneben die Berechtigung, von dem zu 3 erwähnten Zeitpunct an für jede auf dem jüdischen Friedhofe zu bestattende Leiche eine Begräbnisgebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt:

a) für eine erwachsene Person 20 M

b) für ein Kind bis zu 14 Jahren 10 M

kann jedoch im Falle der Bedürftigkeit der Hinterbliebenen auf Antrag ganz oder teilweise vom Magistrat erlassen werden.

Zur Zahlung der Gebühr sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, beim Fehlen von Erben ist der Nachlaß für dieselbe verhaftet.

Die Begräbnisgebühr darf nicht mehr erhoben werden, sobald das zu 4 Abs. 1 erwähnte Kapital unter Zurechnung der erhobenen Gebühren u. etwaiger nicht verbrauchter Zinsen die Höhe von 800 M erreicht hat.

5. Hiergegen übernimmt die Stadt Neukalen die Verpflichtung, solange der jüdische Friedhof als solcher vorhanden ist, die vorerst in einen tadellosen Zustand gesetzte Umfriedigung ordnungsmäßig zu erhalten, auch für die Reinhaltung der Wege auf dem Friedhof zu sorgen.


Eine Fürsorge für die Erhaltung der einzelnen Gräber und Grabdenkmäler übernimmt die Stadt dagegen nicht.


6. Endlich hat die Stadt über die nach Ziff. 4 erhaltenen Summen solange eine von den übrigen städtischen Kassen getrennte Berechnung zu führen, bis das Kapital die Höhe von 800 M erreicht hat. Zu diesem Zeitpunkt hört die besondere Berechnung auf u. geht das Kapital an die Stadt zu deren freier Verfügung über.

Neukalen 26 April 1899

Bürgermeister und Rat

P. Lindemann A Kossow Aug. Lange"


Im Juni 1899 wurde die Einfriedigung des Judenfriedhofs neu hergestellt, und am 22. August 1899 erfolgte die Übergabe an die Stadt Neukalen.

Vom Kaufmann Löwi, als Vorstand der jüdischen Gemeinde, wurden folgende Unterlagen an den Magistrat übergeben und an das Ministerium für geistliche Angelegenheiten in Schwerin gesandt:


1. ein Paket enthaltend ein Geburts-und Sterberegister, ein Protocollbuch, 2. ein Paket enthaltend Gemeindeacten, welche im Theil 1895 von der Familie Salender Herrn Löwi überreicht sind. 3. ein Paket Briefschaften der Gemeinde. 4. ein Paket Beläge des früh. Berechners Hirsch 5. eine Rolle betr. Stiftung der früheren Synagoge 6. ein Gemeindesiegel 7. ein Rechnungsbuch nebst 3 Paketen Beläge u. eine Liste über Erhebung von Gemeindebeiträgen. Die Bestätigung zur Auflösung der jüdischen Gemeinde in Neukalen erfolgte am 21.8.1899:

"Im Namen pp.

Johann Albrecht pp.

Regent pp.


Die Jüdische Gemeinde der Stadt Neukalen wird hiedurch auf den vom Patron befürworteten Antrag ihres Vorstandes aufgelöst, und die Gemeindeordnung vom 30. Mai 1846 außer Kraft gesetzt.


Gegeben durch das Großherzogliche Ministerium, Abtheilung für geistliche Angelegenheiten. Schwerin, den 21. August 1899.


Auf besonderen Befehl Seiner Hoheit des Regenten."


Die wenigen in Neukalen wohnenden Juden schlossen sich ab 1.3.1900 der Gemeinde in Dargun an, haben aber so gut wie nie an Gottesdienste in Dargun teilgenommen. Schlachter F. Fehlhaber brachte am 14.11.1899 die eiserne Stiftungstafel und die Tafel mit dem Gebet für den Landesherren mit dem Pferdewagen nach Dargun. Die Kultusgegenstände, wie Gebetrollen und Vorhänge waren bereits vorher an andere Gemeinden verkauft worden.


Die Geschichte der Neukalener Juden nach 1900 beschränkt sich auf die drei noch anwesenden Familien Bragenheim, Löwi und Salender. Über diese ist folgendes bekannt:


Der Kaufmann Hirsch C. Bragenheim hatte 1875 von der Ehefrau des Klempners Kobow das Haus am Markt Nr. 3 gekauft. Nach seinem Tode (vor 1899) verkaufte seine Frau Adelheid Bragenheim das Haus an den Schneider Heinrich Schulz. Frau Bragenheim wohnte bis zu ihrem Tode im Juli 1914 noch in diesem Haus. Ihre unverheiratete Tochter Johanna Bragenheim hatte in der Mühlenstraße 4 ein kleines Geschäft mit Nähwaren. Deren Sohn Willi Bragenheim wohnte zuerst mit seiner Familie in der Mühlenstraße 4, zog dann aber um 1920 in das Haus Mühlenstraße 1 und betrieb hier eine Woll-und Weinwarenhandlung. Seine Mutter Johanna Bragenheim wohnte ebenfalls hier, bis sie im Dezember 1921 verstarb. Kaufmann Willi Bragenheim, geb. am 8.5.1888 in Neukalen, wurde im Volksmund "Kacker Bragenheim" genannt, weil er von kleiner Statur war. Seine Ehefrau, Berta Bragenheim, geb. Thiele, wohnte seit 1921 in Neukalen. Sie zog am 24.3.1926 mit ihren zwei Kindern (Horst und Gerd) nach Berlin zu ihren Eltern. Ihr Mann Willi Bragenheim folgte ihr am 27.4. 1926.


Die Familie Löwi ist seit 1800 in Neukalen ansässig gewesen. Der Handelsmann David Löwe ließ sich 1800 hier nieder und erwarb 1834 das Haus Nr. 222 (Rektorstraße 2, um 1965 abgerissen), in welchem er ein Textilgeschäft einrichtete. Sein Sohn war Kaufmann Meyer Löwi, sein Enkel Kaufmann Hermann Löwi. Der letztere verkaufte vor der Jahrhundertwende das Haus Nr. 222 und erwarb das Haus Nr. 266 (Malchiner Straße, heute Str. d. Friedens 3). Hier betrieb er das Textilgeschäft weiter. Hermann Löwi hatte drei Söhne: Richard, Emil und einen weiteren Sohn, welcher bereits1903 verstarb. Richard Löwi ist in der ersten Hälfte des Jahres 1923 aus Neukalen fortgezogen. Emil Löwi übernahm 1912 (oder etwas früher) das väterliche Geschäft. Etwa 1913/14 wurde der Laden an der Malchiner Straße vollkommen neu ausgebaut. Es war damals mit seinen großen Schaufenstern das modernste Geschäft in Neukalen.


Emil Löwi fiel im 1. Weltkrieg am 22.3.1918 in Templeux le Guerard. Seine Grabstelle ist noch heute auf dem Judenfriedhof zu sehen. Am Denkmal 1914/18 ist sein Name verzeichnet. Das Textilgeschäft führte seine Frau Johanna Löwi weiter. Sie hatte drei Kinder: Karl, Ilse und Hugo. Bereits vor 1933 hatte Frau Löwi das Textilgeschäft an Ernst Jander verpachtet. Dieser machte jedoch 1935 Pleite. Ein Vergleich vom 16.8.1935 bedingte die Auflösung des Geschäfts durch die Abhaltung eines Ausverkaufs. Der Ausverkauf des Kaufhauses Ernst Jander erfolgte bis Mitte Januar 1936. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Repressalien gegenüber Juden ist wohl auch zu sehen, daß Frau Löwi dann gezwungen war, das Geschäft zu einem Schleuderpreis zu verkaufen. "Auf Drängen gewisser Kreise" verkaufte sie es an den Kaufmann Martin Bohn, welcher vorher ein Geschäft in der Mühlenstraße 1 hatte.


Laut einer schriftlichen Eintragung beim Magistrat verzog Frau Löwi am 29.10.1935 nach Breslau 18, Eichendorfbr. 40. Nach mündlichen Überlieferungen soll Frau Löwi nach Berlin und später nach England verzogen sein. Ein anderer will sie in Neubrandenburg beim Abtransport in ein Vernichtungslager gesehen haben.

Über den Verbleib der Kinder von Johanna Löwi ist folgendes bekannt:


Karl Löwi, geb. 20.7.1908, studierte ab 1929 in Rostock. Er wollte Rechtsanwalt werden.


In diesem Haus in der Straße des Friedens befand sich früher das Geschäft der Familie Löwi (Foto von 1980).


Als er sein Studium beenden wollte, ließ man ihn immer wieder durch die Prüfung fallen. Er soll dabei fast verrückt geworden sein. Etwa 1934/35 wanderte er nach Toronto in Kanada aus.


Ilse Löwi, geb. 20.3.1911, zog nach Berlin und soll dort früh verstorben sein.

Hugo Löwi, geb. 9.11.1912, zog am 6.4.1931 als Kaufmann nach Hamburg.


Mit dem Fortgang der Frau Löwi 1935 wohnten nur noch zwei Jüdinnen, die unverheirateten Schwestern Bertha und Amalie Salender, in Neukalen. Ihr Vater, der Handelsmann Jacob Salender, hatte 1843 das Haus Nr. 137 (Mühlenstraße 14) vom Schuster Heinrich Schulz gekauft. Hier lebten Bertha und Amalie Salender in den letzten Jahren ziemlich ärmlich und zurückgezogen von ihren Ersparnissen. Eine weitere Schwester, Albiene Salender, war bereits 1904 verstorben. Es soll auch noch einen Bruder gegeben haben, über dessen Verbleib aber nichts mehr bekannt ist.

Bertha Salender starb 1937 im 92. Lebensjahr. Sie war das älteste Mitglied der Landesgemeinde in Mecklenburg. Zu ihrer Bestattung auf dem Judenfriedhof kamen in Anbetracht der systematischen Hetze gegen die Juden relativ viele Teilnehmer.


Amalie Salender starb am 19.3.1938. Sie soll sich erhängt haben, da sie die Einsamkeit und Schmähungen nicht länger ertrug. Sie wurde ebenfalls auf dem Judenfriedhof in den "Judentannen" beerdigt. Als Erben traten Paul und Walter Salender aus Berlin auf, der erstere verkaufte im Herbst 1938 das Haus.


Als der Rat der Stadt Neukalen am 14.10.1938 die Festlegung erließ, daß die Benutzung der städtischen Badeanstalt nur Personen deutschstämmigen Blutes gestattet sei, lebten längst keine Juden mehr in Neukalen. Irgendwelche tätlichen Ausschreitungen gegen Juden hat es in Neukalen nicht gegeben.


Als letzte Erinnerung an die frühere jüdische Gemeinde in Neukalen ist heute nur noch der Friedhof in den "Judentannen" geblieben. Er ist im Grundbuch als Flurstück 4 in Flur 9 mit 440 m2 eingetragen und wird in den alten Akten mit 36 Quadratruten angegeben. Solange Frau Löwi noch in Neukalen lebte, hatte sie sich um die Reinhaltung der Wege gekümmert. Nach ihrem Fortgang verfiel alles.


Carl Voß beschrieb 1948 sehr anschaulich und poetisch den Friedhof so:


Der Judenfriedhof in den "Judentannen"

In den Tannen auf der sog. Schwarzen Erde liegt der Friedhof der ehemaligen jüdischen Gemeinde von Neukalen. Regellos stehen die, meist mit hebräischen Inschriften versehenen Grabsteine da. Viele sind mit besonderen Stammeszeichen versehen. Jeder, der hier seine letzte Ruhestätte fand, hat einen Stein. Auch der ärmste hat sein Mal.


Im ältesten Teil des Friedhofes liegen verfallene hölzerne Gedenktafeln, teils schon vermorscht, unter wild wachsendem Hollundergesträuch, welche jedes Frühjahr ihre Wohlgerüche ausbreiten über diesen stillen Ort der Toten. Hundertjährige Eichen und Tannen wachsen wahllos in dem mit einem Gitter abgeschlossenen Friedhofsraum


Ein bemooster großer Felsblock, mit hebräischen Runenzeichen, kündet die letzte Ruhestätte eines besonders hochgeachteten Mannes. Zwei alte Grabsteine aus schwedischem Granit, teils mit hebräischen und deutschen Inschriften, zeigen die letzte Ruhestätte des Vaters der Erbauer der hiesigen Synagoge an.


Hier ruhet J. S. Saalfeld.


Eine andere Inschrift:

Hier ruhet die Jungfrau Fanny Jacob. Sanft ruhe ihre Asche. Ward alt 26 Jahre.


In Frieden haben die Gebeine der Juden hier geruht. Niemand dachte daran, die Ruhe der Toten zu stören. Bis 1939 eine verhetzte Jugend diesen geweihten Ort mutwillig zerstörte; die Inschriften unleserlich machten und die Steine umstürzten. Warum ?


Der Friedhof ist in der Kriegs-und Nachkriegszeit weiter verfallen. Niemand pflegte die Grabstellen. Gesträuch und Unkraut überwucherte alles. Es sollen sogar Steine für den Gebrauch als Fundament entfernt worden sein. Auch Kinder haben hier gegraben und manches zerschmissen.


Erstmals hat 1988 eine Schulklasse den Platz von Unkraut befreit und die halb versunkenen Grabmale etwas freigelegt. Seitdem gab es auch weitere Bemühungen, den Ort wieder herzurichten.


1960 fand ich noch 12 Grabsteine mit zum größten Teil lesbaren Inschriften vor. Heute sind es weit weniger, wie ein trotzdem lohnenswerter Besuch an diesem abgeschiedenen und erinnerungsvollem Platz zeigt.

Persönliche Werkzeuge
In anderen Sprachen