Sandkasten
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
|
Dieser Artikel gehört zum Portal Mitmach-Hilfe und zum Hilfe-Stichwortverzeichnis. |
Dies ist unsere Spielwiese.
- Sie ist dazu gedacht, alles auszuprobieren. Hier muss nichts Ernsthaftes stehen.
- Auch wenn man hinterher genau sieht, welcher Benutzer hier gespielt hat. Na und? ;-)
- Wenn man nur mal so üben will, ohne Spuren zu hinterlassen, kann man auch:
- auf Bearbeiten klicken
- die Seite bearbeiten
- in der Vorschau ansehen
- ändern und wieder die Vorschau ansehen ...
- und am Ende auf Abbruch klicken
siehe auch Hilfe:Seite bearbeiten
Ab hier darf jeder probieren:
- Anschrift
Koordinaten
- Geographische Lage
- 51.931142°N 7.352471°O
Tabelle mit colspan und rowspan
| Text | Text | Text | Text | Text | Text |
| Text | Text | Text | Text | Text | Text |
| Text | Text | Text | Text | Text | |
| Text | Text | Text | Text | Text | |
| Text | Text | Text | Text | Text | |
Liste mit Fortsetzung der Nummerierung nach Zwischenzeile:
- eins
- zwei
Zwischenüberschrift od. Leerzeile
- drei
- vier
Was muss ich tun um selber einen Beitrag rein zu stellen?
Fetter Text[[[Link-Text]
| Relativ | Absolut |
|---|---|
relative Namensverteilung Klugwitz (im Jahr 2002 insgesamt 0 Einträge) erstellt von Geogen 3.0 Webdienst Legende: weniger als 10 Vorkommen pro Mio, bis 10 Vorkommen pro Mio, bis 20 Vorkommen pro Mio, bis 30 Vorkommen pro Mio, bis 40 Vorkommen pro Mio, mehr als 40 Vorkommen pro Mio | absolute Namensverteilung KVosster (im Jahr 2002 insgesamt 0 Einträge) erstellt von Geogen 3.0 Webdienst Legende: weniger als 1 Vorkommen, bis 5 Vorkommen, bis 10 Vorkommen, bis 15 Vorkommen, bis 20 Vorkommen, mehr als 20 Vorkommen |
Na, dann spielen wir mal rum. Hoffe, ich bin hier richtig und man kann
gross
artig ausprobieren.
Fett Italic
Lateinische Hervorhebung
Links in Tabelle
| nur URL | http://zedlitz.de |
| mit Text | Zedlitz Homepage |
- Tabellenlink
| Ort | Von | Bis | Seitenanzahl | mit der Filiale |
| Beelitz | 1804 | 1822 | 286 | Lühnsdorf und Schäpe |
Textlink Beelitz
Anführungszeichen
„blabla" oder „blabla“ bleibt sich gleich - leider nur im Firefox :-(
- Im OCR-Text das schließende Anführungszeichen " durch “ ersetzt
- ihrem „heuen Swagre vnd Neuen“, ihr ...
geschütztes Leerzeichen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, geschützte Leerzeichen zu schreiben
- Das funktioniert nur mit HTML: A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A
- Dies immer mit XML: A A oder A A
- ganz schick, da im Text nicht störend: a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a a
A A (fünf geschützte Leerzeichen)
A A (auch fünf geschützte Leerzeichen)
Sonderzeichen
ASCII ab 128=80hex
128: ÇüéâäàåçêëèïîìÄÅ
144: ÉæÆôöòûùÿÖÜø£Ø×ƒ
160: áíóúñѪº¿®½¡«»
176: ░▒▓│┤ÁÂÀ©╣║╗╝¢¥┐
192:
208:
224:
240: ±‗¾¶§÷¸°¨·¹³²■
256:Ende
Auflistungen
- Otto der III. kam aus Gallilia
- Otto der III. kam aus Gallilia
- Otto der III. kam aus Gallilia
- Otto
- der III. kam aus Gallilia
mal testen ...
Parallele Bearbeitung
im gemeinsamen Bereich
Abschnitt 1
in einem Abschnitt
Abschnitt 2
Test
Fußnoten
LAGERSPIEGEL[1]
Lagerspiegel [2]
| lfd. Nr. | Bezeichnung | Eintrag |
|---|---|---|
| 1. | Lager | MEADE Fort (Fort Georg Meade) |
| 18. | Besondere Vorkommnisse | - |
Quellen
| | Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa |
|
II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada | |
| | Arbeitseinsätze deutscher Kriegsgefangenen in Frankreich bei der Minenräumung (Déminage) und bei den Bergwerkskommendos |
|
Minenräumung: Pas-de-Calais | Haut-Rhin | Calvados | Moselle | Bas-Rhin | Seine-Maritime | Voges | Somme | Gironde | Loire-Inférieure | Alpes-Maritimes | Côtes-du-Nord | Morbihan | Finistére | Meurthe-et-Moselle | Nord | Bouches-du-Rhône | Charente-Maritime | Haute-Saône | Basses-Alpes | Ille-et-Vilaine | Manche | Corse | Eure-et-Loir | Hérault | Loir-et-Cher | Oise | Orne | Savoie | Var | Vendée | Aisne | Aube | Charente | Côte-d'Ore | Gard | Indre-et-Loire | Landes | Loriet | Meuse | Basses-Pyrénées | Seine | Seine-et-Oise | Yonne | Territoire de Belfort | Bergwerk-Kdo: |
Vorlagenschleife entdeckt: Vorlage:Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze
| | Arbeitseinsätze deutscher Kriegsgefangenen in Frankreich bei den Bergwerkskommendos |
|
Départment: Pas-de-Calais | Gard Alès | Nord | Bouches-du-Rhône | Haut-Rhin | Moselle | Saône-et-Loire | Tarn | Isère | Savoie | Var | Basses-Alpes | Dordogne | Haute-Saône | Loire | Nièvre | Pyrénées-Orientales | Vendée | Allier | Ariège | Aveyron | Bas-Rhin | Calvados | Cantal | Creuse | Doubs | Haute-Garonne | Haute-Saône | Hérault | Indre | Loire-Inférieure | Lot Lozère | Marne Puy-de-Dôme | Rhône | Vaucluse | Territoire de Belfort |
Vorlage:Navigationsleiste Frankreich - Dépôts
| | Militärregionen in Frankreich |
|
Militärregionen: LILLE | ROUEN | ANGERS | DIJON | STRASBOURG | RENNES | CLERMONT-FERRAND LYON | MARSEILLE | TOULOUSE | BORDEAUX | NANCY | METZ | Région de PARIS | |
| | Belgien – Kriegsgefangenenlager und Arbeitseinsatzorte deutscher Kriegsgefangenen (WK II) – |
Naviblock - klappt nicht!!
- Frage an alle, wer kann helfen, damit man alle Navi-Leisten auf-und zuklappen kann?
{{NaviBlock
| | Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa |
|
II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada | |
| | Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa |
|
II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada | |
|
| | Deutsche Kriegsgefangene bei der US-Gewahrsamsmacht in Nordamerika in den USA und in Europa |
|
II.WK: Alabama | Arkansas | Arizona | Californien | Colorado | Floriada | Georgia | Illinois | Kansas | Kentucky | Louisiana | Maryland | Mississippi | Missouri | Nebraska | New-Mexiko | Oklahoma | Tessesse | Texas | West-Virginia | Wisconsin | Lager in Canada | |
}}
{{NaviBlock
|Navigationsleiste US-KGL-POW-WK II
|Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze
|Navigationsleiste Frankreich - Dépôts
|Navigationsleiste Frankreich - Militärregionen
|Navigationsleiste Belgien – WK II – Arbeitslager – Deutsche Kriegsgefangene
}}
|Navigationsleiste US-KGL-POW-WK II |Navigationsleiste Frankreich - Arbeitseinsätze |Navigationsleiste Frankreich - Dépôts |Navigationsleiste Frankreich - Militärregionen |Navigationsleiste Belgien – WK II – Arbeitslager – Deutsche Kriegsgefangene
| | Belgien – Deutsche Kriegsgefangene (WK II) in den Bergbaulagern –
Kohlengebiet Limburg: Beeringen | Zolder | Houthaelen | Winterslag | Waterschei | Zwartberg | Eisden Kohlengebiet Lüttich: Ans | Voltem | Jemeppe | Tilleur | Cheratte | Fléron | Seraining | Bois d'Avroy Kohlengebiet Charleroi: Fontaine | Marchienne-I'Eveque | Lodelinsart | Marchinelle | Fleurus | Chatelineau | Kohlengebiet La Louvierè - (Basin de Centre): Maurge | Ressaix | Mariemont | Chapell-lez-Herlaiment | Kohlengebiet Borinage (bei Mons): Tetre | Hensies | Boussu | Wasmes | Flénu | Erbisoeul | |
Navi-Leiste Truppenteile - klappt nicht!!
| | Belgien – Kriegsgefangenenlager und Arbeitseinsatzorte deutscher Kriegsgefangenen (WK II) –
Bergbaulager im Kohlengebiet: Limburg | Lüttich | Charleroi | Louvierè | Borinage |
| Städte und Gemeinden im Kreis xxxxxxx | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde in Neukalen (2)
(Ein Auszug des Jahresheftes des Neukalener Heimatverein 1995, Seite 11-18)
von Wolfgang Schimmel
In Absprache zwischen dem Magistrat und
den beiden Vorstehern der jüdischen Gemeinde,
Kaufmann August Ascher und Kaufmann
Liepmann, entstand 1846 in Anlehnung an die
Goldberger Gemeindeordnung eine "Gemeinde
-Ordnung für die jüdischen Einwohner der
Stadt Neukalden". In ihr sind grundlegende
Vorschriften zum Vorstand, zum Patronat, über
die Rechnungsführung, zu den Gemeindeversammlungen
(mindestens zweimal im Jahr
zu Ostern und Michaelis) und den Beiträgen
geregelt. Im folgenden sollen auszugsweise
einige wesentliche Paragraphen wiedergegeben
werden:
- § 1.
- Die jüdischen Einwohner der Stadt Neukalden bilden in Bezug auf die Angelegenheiten des Rituals in-und außerhalb der Synagoge, so wie auf das Religions-Schulwesen, die Begräbniß-Einrichtungen und das Armenwesen eine Gemeinde.
Ausschließlicher Zweck des Gemeinde - Verbandes ist die gemeinsame Handhabung der so eben bezeichneten Angelegenheiten, so wie die gemeinsame Uebertragung der darauf zu machenden Verwendungen.
- § 2.
- Mitglieder dieser Gemeinde sind alle jüdischen Einwohner der Stadt Neukalden und deren Vorstädte, stimmberechtigt in Gemeindesachen jedoch nur diejenigen Gemeinde Glieder männlichen Geschlechts, welche das Einwohnerrecht und entweder einen selbstständigen Erwerb erlangt haben oder von ihren Renten leben, mit Ausschluß derer:
1. welche unter Curatel stehen,
2. welche wegen eines Verbrechens zur Untersuchung gezogen und nicht rein freigesprochen sind,
3. welche wegen Armuth keine Beiträge zur Gemeinde -Casse leisten, wofern nicht ein Gemeindebeschluß ihnen ausnahmsweise
- § 6.
- Der Vorstand besteht aus einem Vorsteher, welcher zugleich die vorkommenden Schreib-Arbeiten zu übernehmen hat. Sein Amt ist ein Ehren-Amt, wofür er keine Renumeration erhält; erweisliche Auslagen werden ihm aus der Gemeinde-Casse erstattet.
- § 9.
- Der Vorstand hat sämmtliche Angelegenheiten der Gemeinde zu verwalten und Letztere in allen Beziehungen, unter Zutritt des Patrons gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Insbesondere liegt demselben auch zur Pflicht:
a, für die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung der Synagoge Sorge zu tragen,
b, die Aufsicht über die Synagogendiener und die Gemeindeschule zu führen,
c, dahin zu sehen, daß die Plätze in der Synagoge nach dem darüber in der Gemeinde zu treffenden Regulativ vertheilt und benutzt, die Synagoge auch in einem dem Zwecke entsprechenden Zustande erhalten werde,
d, die erforderlichen Anordnungen bei Leichenbegängnissen zu treffen,
e, die Geburts-Trauungs-und Sterbelisten zu führen in Gemäßheit der Verordnung de 9. Januar 1797,
f, die Belegung, Kündigung oder Einziehung von Capitalien zu bewirken, wobei er jedoch an die Zustimmung des Patrons gebunden ist,
g, in den von ihm zu berufenden Gemeinde -Versammlungen das Protocoll zu schreiben,
h, das von ihm zu führende Gemeinde Siegel sorgfältig aufzubewahren, auch die Acten
und Papiere der Gemeinde, welche während seiner Amtsführung seiner Obhut anvertrauet
bleiben, stets in guter Ordnung zu halten.
- § 22.
- Zu den Bedürfnissen des Gemeindewesens das Stimmrecht einräumt. haben alle Gemeinde-Glieder, die aus ihrem Gewerbe, oder Vermögen ein Einkommen genießen, mithin auch Wittwen, geschiedene Ehefrauen und unverehelichte Personen weiblichen Geschlechts, nach Verhältniß ihres Einkommens Beiträge zu leisten.
- § 31.
- In allen Gemeinde -Verhandlungen darf nur die deutsche Sprache zur Anwendung kommen.
Soweit einige Auszüge aus der Gemeindeordnung vom 30.5.1846.
Leider ist nur sehr wenig aus dem Leben der jüdischen Gemeinde überliefert.
Erhalten blieb aber folgende Niederschrift aus dem Jahre 1852:
"Es war am 20. d. M., als sich die hiesigen
Israeliten zum Abend -Gottesdienste in ihrem
Gotteshause versammelten. Kaum hatte ich
mich behufs der Leitung des Gottesdienstes
vor das Betpult gestellt, als ich die Worte vernahm:
er will vorbeten. Wer diese Worte gesprochen,
wußte ich nicht, nur so viel war mir
klar, daß sie sich auf einen damals hier anwesenden
Handelsmann Jacobson aus Malchow
bezogen, der an jenem Tage den Sterbetag einer
seiner Eltern durch das Vorbeteramt nach
altjüdischer Weise feiern wollte.
Darauf erwiderte ich, es sei solches nach
der Synagogen -Ordnung durchaus unstatthaft.
Da trat der zur Aufrechterhaltung der
kirchlichen Ordnung verpflichtete Vorsteher,
Herr Meyer Löwi, zu mir, und sprach etwa
wie folgt: Was ist das? Sie müssen doch thun,
was wir Ihnen sagen; wir haben doch die Gemeindeordnung,
und da steht doch geschrieben,
daß Sie haben zu thun, was wir Ihnen befehlen.
Sich auf seinen Platz begebend,
schließt er mit den Worten: welch eine Grobheit!
Das war mir ein wenig zu hart, und ich
fragte ihn daher, wie er sich im Gotteshause,
wo man sich zur Andacht versammelt, solchen
Ausdrucks bedienen könnte! Da setzte sein
Vater, David Löwi, dem frommen Werke
noch die Krone auf, indem er zu mir sagte: Sie
sind ein grober Kerl.
Sofort verließ ich bekümmerten Herzens
und an die Worte denkend: Mein Haus soll ein
Bethaus sein, ihr aber macht es zu einer Mördergrube,
das auf so brutale Weise entwürdig
te Gotteshaus. Beim Hinausgehen bemerkte
ich als Augenzeugen die Herren Cohn, Hirsch
und genannten Jacobson. Vom Grundsatze
ausgehend, daß nicht jederman die Ehre eines
Menschen antasten kann, möchte ich für diese
Schmähung um keine Genugthuung nachsuchen;
nur im Interesse des Gotteshauses, damit
nicht öfter derartige Skandale darin vorkämen;
ja, im Interesse der menschlichen Gesellschaft,
da von Menschen, die ungeahndet
ihr Höchstes und Heiligstes mit Gemeinheiten
besudeln, Gefahr droht, erlaube ich mir ganz
gehorsamst die Bitte vorzutragen:
Ein verehrliches Patronat wolle geneigen,
den fraglichen Thatbestand zu untersuchen,
und dahin zu wirken, daß in Zukunft solche
Skandale im Gotteshause unterbleiben.
Es verharret in tiefster Hochachtung
Eines verehrlichen Patronats
gehorsamster
M. Cohn,
Religionslehrer
Neukalden, den 30sten März 1852"
Bürgermeister Ludwig Mau, als Patron der jüdischen Gemeinde, vermerkte unter dieser
Beschwerde:
"Beide Löwi habe ich mit dem Inhalt bekannt gemacht, jedoch lehnen sie jede Grobheit
gegen Cohn ab. Meyer Löwi behauptete übrigens, daß der Beschneider der Mauhl nach
§ 3 Cap. II der Synagogen Ordnung vorbeten könne.
Da Cohn bereits von hier abgegangen und durch seinen Vortrag nur eine Anzeige bezwecken will, ist die Sache auf sich beruhen zu lassen, zumal Cohn eines sehr guten Rufes sich hinsichtlich der Sittlichkeit hier nicht erfreuet.
N. 23. April 1852
Mau"
Zwischen 1850 und 1890 ging der Anteil der jüdischen Bevölkerung in Neukalen auf
ein Drittel zurück (von 56 auf 19 Personen). Für diese rapide Abnahme gibt es keine belegbare
Erklärung. Wahrscheinlich führte die Freizügigkeit, die den jüdischen Mitbürgern
inzwischen gewährt wurde, dazu, daß sie in Orte abwanderten, die ihnen bessere Entwicklungsmöglichkeiten boten als das wirtschaftlich unterentwickelte Neukalen. In dieser Zeit
ist eine verstärkte Auswanderung ganzer Familien, darunter viele Landarbeiter, Knechte
und Dienstmädchen, nach Amerika zu verzeichnen.
In den erhalten gebliebenen Listen der Auswanderungsagenturen sind allerdings
keine jüdischen Namen aufzufinden. Es mag aber möglich sein, daß Juden über andere Agenturen
auswanderten.
1887 gab es nur noch die jüdischen Familien Salender, Bragenheim und Löwi in Neukalen.
Wie es in einem Bericht des Bürgermeisters Mau heißt, "war seit längerer Zeit kein
Gottesdienst mehr gehalten worden".
Die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde
wünschten eine Veräußerung der Synagoge,
da sie die Lasten ihrer Erhaltung nicht mehr
tragen konnten oder wollten. Vorerst lehnte
der israelitische Oberrat in Schwerin den Verkauf
der Synagoge jedoch ab.
1894 war die Synagoge in einem sehr schlechten Zustand.
Maurermeister Wilhelm Harm formulierte die notwendigen Reparaturarbeiten so:
"Das Dach hat verschiedentfach Lecken
und muß umgedeckt werden. Die an dem Giebel
des Nebengebäudes in dem Dach liegende
Zinkkehle ist total ruinirt und muß erneuert
werden. In der Vorderfronte sind die überstehenden
Gesimssteine vollständig wegzustemmen,
um einem weiteren Herabfallen vorzubeugen
und können die hierdurch frei werdenden
Mauerflächen einfach mit Kalk übersetzt
werden, dagegen sind die nach oben frei liegenden
Mauertheile durch Cement zu schützen.
Zu dieser Arbeit ist der Aufbau eines Gerüstes
erforderlich. Die nach dem kleinen Hofe
zu gelegene Sohle ist auf ca. 4,00 m zu erneuern.
Die Sohle nach Kählers Hof ist gut
und diejenige in der Tusche bei Zander ist
zwar inwendig etwas angegangen, hält aber
noch mehrere Jahre.
Die Tafelwände nach dem kleinen Hofe,
nach Kählers Hof und nach Zanders Seite sind
durchweg festzukeilen und zu verstreichen.
Der inwendige Putz ist vielfach lose und
kann auf diesen Stellen einfach abgehackt
werden. Das Fundament auf Kählers Hof muß
neu verzwickt werden.
Die Kosten für die oben aufgeführten Arbeiten
mit Materialien an Dachsteinen, Latten,
Holftern, Bohlholz, Kalk, Cement, auch Brettern
zum Vernageln der Fenster etc. sind zu
schätzen auf ca. 150 M.
Neukalen, den 3. Juli 1894
W. Harm"
Die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde
sahen sich nicht in der Lage, die Reparatur
der Synagoge durchführen zu lassen.
Kaufmann Hermann Löwi bemühte sich um
den Verkauf der Synagoge und um einen
Anschluß an die jüdische Gemeinde in Dargun.
Es gab nun einen regen Schriftverkehr
mit der Abteilung für geistliche Angelegenheiten
beim Großherzoglichen Ministerium in
Schwerin, bis die bestehenden Probleme beseitigt
waren.
Der Magistrat sollte im Auftrag der jüdischen
Gemeinde die Synagoge meistbietend
verkaufen.
Folgende Anzeige erschien in den "Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen", in
dem "Hamburgischen Correspondenten" und im "Berliner Tageblatt":
Auf diese Anzeige hin meldeten sich einige
Nachkommen und versuchten, ihre Rechte
darzulegen. Nachdem sie aber erfuhren, in
welchem Zustand sich die Gebäude befanden
und daß hier nichts zu holen war, traten alle
von ihren Forderungen zurück.
Am 14.4.1899 erfolgte der meistbietende
Verkauf der Synagoge und des Stiftshauses in
der Wasserstraße an den Gastwirt Kähler für
1650 Mark. Für das Gestühl bezahlte er zusätzlich
11 Mark. Die Synagoge wurde fast
gänzlich abgerissen. Nur die vordere untere
Seite blieb als Mauer und Auffahrt zum Hof
des Gastwirts Kähler stehen.
In Grundlage der Rat-und Bürgerschlüsse
vom 6. Mai 1898 und 16. März 1899 wurde
die folgende Ordnung aufgestellt:
"Ordnung der der Stadt Neukalen gelegentlich
der Auflösung der jüdischen Gemeinde
hies. erwachsenden Rechte und Pflichten.
1. Bei der Auflösung der jüdischen Gemeinde
hies. erhält die Stadt Neukalen von
dem für die jüdische Synagoge gezahlten
Kaufpreis, der nach Abzug aller Unkosten
1525,39 M beträgt, die eine Hälfte mit 762,69
M zu Eigentum.
2. Hiergegen zahlt der Magistrat der Stadt Neukalen jährlich 26,70 M -3 1/2 % Zinsen obiger Summe als Beihülfe zur Wohnungsmiete zur einen Hälfte an eine in Neukalen wohnende jüdische Witwe, zur anderen Hälfte an eine in Neukalen wohnende christliche Witwe. Die Wahl der Witwen geschieht vom Magistrat unter Beirat der in Neukalen wohnenden jüdischen Hausväter. Die Wahl darf nur auf Witwen von tadellosem sittlichen Lebenswandel fallen. Kommen bei der Auswahl hiernach mehrere Witwen zur Frage, so hat diejenige Witwe den Vorzug, die mit den Schenkern des früheren jüdischen Stiftshauses, Alexander Julius Saalfeld und Bernhard Julius Saalfeld, verwandt ist.
Soweit und solange in der Stadt Neukalen eine den Bedingungen genügende Witwe nicht wohnt, kann die Mietsentschädigung auch an
eine betagte Jungfrau, oder, wenn auch eine solche fehlt, an einen dürftigen bejahrten Mann gegeben werden.
Soweit und so lange hiernach überall kein
Beneficant vorhanden ist, ist der für die
Mietsbeihülfe ausstehende Betrag an die Casse
für die Besoldung des Landesrabbiners zu
Schwerin zum Besten des von dieser Casse
verwalteten Baufonds für eine in der Stadt
Neukalen im Bedürfnisfalle zu erbauende
Synagoge zu zahlen.
3. Ferner erhält die Stadt Neukalen vom
Augenblick der Auflösung der jüdischen Gemeinde
an das Eigentum an dem in den sog.
Judentannen belegenen jüdischen Friedhof,
mit der Maßgabe, daß die Stadt den Friedhof
als solchen nur mit Genehmigung des Großherz.
Ministerii Abteilung für geistliche Angelegenheiten
eingehen lassen kann.
4. Auch erhält die Stadt Neukalen gleichzeitig
ein Kapital von 300 M ausbezahlt und
hat daneben die Berechtigung, von dem zu 3
erwähnten Zeitpunct an für jede auf dem jüdischen
Friedhofe zu bestattende Leiche eine
Begräbnisgebühr zu erheben. Diese Gebühr
beträgt:
a) für eine erwachsene Person 20 M
b) für ein Kind bis zu 14 Jahren 10 M
kann jedoch im Falle der Bedürftigkeit der Hinterbliebenen auf Antrag ganz oder teilweise vom Magistrat erlassen werden.
Zur Zahlung der Gebühr sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, beim Fehlen von Erben ist der Nachlaß für dieselbe verhaftet.
Die Begräbnisgebühr darf nicht mehr erhoben werden, sobald das zu 4 Abs. 1 erwähnte Kapital unter Zurechnung der erhobenen Gebühren u. etwaiger nicht verbrauchter Zinsen die Höhe von 800 M erreicht hat.
5. Hiergegen übernimmt die Stadt Neukalen die Verpflichtung, solange der jüdische Friedhof als solcher vorhanden ist, die vorerst in einen tadellosen Zustand gesetzte Umfriedigung ordnungsmäßig zu erhalten, auch für die Reinhaltung der Wege auf dem Friedhof zu sorgen.
Eine Fürsorge für die Erhaltung der einzelnen
Gräber und Grabdenkmäler übernimmt
die Stadt dagegen nicht.
6. Endlich hat die Stadt über die nach Ziff. 4 erhaltenen Summen solange eine von den
übrigen städtischen Kassen getrennte Berechnung
zu führen, bis das Kapital die Höhe von
800 M erreicht hat.
Zu diesem Zeitpunkt hört die besondere
Berechnung auf u. geht das Kapital an die
Stadt zu deren freier Verfügung über.
Neukalen 26 April 1899
Bürgermeister und Rat
P. Lindemann A Kossow Aug. Lange"
Im Juni 1899 wurde die Einfriedigung des
Judenfriedhofs neu hergestellt, und am 22.
August 1899 erfolgte die Übergabe an die
Stadt Neukalen.
Vom Kaufmann Löwi, als Vorstand der jüdischen Gemeinde, wurden folgende Unterlagen an den Magistrat übergeben und an das Ministerium für geistliche Angelegenheiten in Schwerin gesandt:
1. ein Paket enthaltend ein Geburts-und Sterberegister,
ein Protocollbuch,
2. ein Paket enthaltend Gemeindeacten, welche
im Theil 1895 von der Familie Salender
Herrn Löwi überreicht sind.
3. ein Paket Briefschaften der Gemeinde.
4. ein Paket Beläge des früh. Berechners
Hirsch
5. eine Rolle betr. Stiftung der früheren Synagoge
6. ein Gemeindesiegel
7. ein Rechnungsbuch nebst 3 Paketen Beläge
u. eine Liste über Erhebung von Gemeindebeiträgen.
Die Bestätigung zur Auflösung der jüdischen
Gemeinde in Neukalen erfolgte am
21.8.1899:
"Im Namen pp.
Johann Albrecht pp.
Regent pp.
Die Jüdische Gemeinde der Stadt Neukalen
wird hiedurch auf den vom Patron befürworteten
Antrag ihres Vorstandes aufgelöst, und die
Gemeindeordnung vom 30. Mai 1846 außer
Kraft gesetzt.
Gegeben durch das Großherzogliche Ministerium,
Abtheilung für geistliche Angelegenheiten. Schwerin, den 21. August 1899.
Auf besonderen Befehl Seiner Hoheit des
Regenten."
Die wenigen in Neukalen wohnenden Juden
schlossen sich ab 1.3.1900 der Gemeinde
in Dargun an, haben aber so gut wie nie an
Gottesdienste in Dargun teilgenommen.
Schlachter F. Fehlhaber brachte am
14.11.1899 die eiserne Stiftungstafel und die
Tafel mit dem Gebet für den Landesherren mit
dem Pferdewagen nach Dargun. Die Kultusgegenstände,
wie Gebetrollen und Vorhänge
waren bereits vorher an andere Gemeinden
verkauft worden.
Die Geschichte der Neukalener Juden nach
1900 beschränkt sich auf die drei noch anwesenden
Familien Bragenheim, Löwi und Salender.
Über diese ist folgendes bekannt:
Der Kaufmann Hirsch C. Bragenheim hatte
1875 von der Ehefrau des Klempners Kobow
das Haus am Markt Nr. 3 gekauft. Nach seinem
Tode (vor 1899) verkaufte seine Frau Adelheid
Bragenheim das Haus an den Schneider
Heinrich Schulz. Frau Bragenheim wohnte
bis zu ihrem Tode im Juli 1914 noch in diesem
Haus. Ihre unverheiratete Tochter Johanna
Bragenheim hatte in der Mühlenstraße 4
ein kleines Geschäft mit Nähwaren. Deren
Sohn Willi Bragenheim wohnte zuerst mit seiner
Familie in der Mühlenstraße 4, zog dann
aber um 1920 in das Haus Mühlenstraße 1 und
betrieb hier eine Woll-und Weinwarenhandlung.
Seine Mutter Johanna Bragenheim
wohnte ebenfalls hier, bis sie im Dezember
1921 verstarb. Kaufmann Willi Bragenheim,
geb. am 8.5.1888 in Neukalen, wurde im
Volksmund "Kacker Bragenheim" genannt,
weil er von kleiner Statur war. Seine Ehefrau,
Berta Bragenheim, geb. Thiele, wohnte seit
1921 in Neukalen. Sie zog am 24.3.1926 mit
ihren zwei Kindern (Horst und Gerd) nach
Berlin zu ihren Eltern. Ihr Mann Willi Bragenheim
folgte ihr am 27.4. 1926.
Die Familie Löwi ist seit 1800 in Neukalen
ansässig gewesen. Der Handelsmann David
Löwe ließ sich 1800 hier nieder und erwarb
1834 das Haus Nr. 222 (Rektorstraße 2, um
1965 abgerissen), in welchem er ein Textilgeschäft
einrichtete. Sein Sohn war Kaufmann Meyer Löwi, sein Enkel Kaufmann Hermann
Löwi. Der letztere verkaufte vor der Jahrhundertwende
das Haus Nr. 222 und erwarb das
Haus Nr. 266 (Malchiner Straße, heute Str. d.
Friedens 3). Hier betrieb er das Textilgeschäft
weiter. Hermann Löwi hatte drei Söhne: Richard,
Emil und einen weiteren Sohn, welcher
bereits1903 verstarb. Richard Löwi ist in der
ersten Hälfte des Jahres 1923 aus Neukalen
fortgezogen. Emil Löwi übernahm 1912 (oder
etwas früher) das väterliche Geschäft. Etwa
1913/14 wurde der Laden an der Malchiner
Straße vollkommen neu ausgebaut. Es war damals
mit seinen großen Schaufenstern das modernste
Geschäft in Neukalen.
Emil Löwi fiel im 1. Weltkrieg am
22.3.1918 in Templeux le Guerard. Seine
Grabstelle ist noch heute auf dem Judenfriedhof
zu sehen. Am Denkmal 1914/18 ist sein
Name verzeichnet. Das Textilgeschäft führte
seine Frau Johanna Löwi weiter. Sie hatte drei
Kinder: Karl, Ilse und Hugo. Bereits vor 1933
hatte Frau Löwi das Textilgeschäft an Ernst
Jander verpachtet. Dieser machte jedoch 1935
Pleite. Ein Vergleich vom 16.8.1935 bedingte
die Auflösung des Geschäfts durch die Abhaltung
eines Ausverkaufs. Der Ausverkauf des
Kaufhauses Ernst Jander erfolgte bis Mitte Januar
1936. Im Zusammenhang mit den zunehmenden
Repressalien gegenüber Juden ist
wohl auch zu sehen, daß Frau Löwi dann gezwungen
war, das Geschäft zu einem Schleuderpreis
zu verkaufen. "Auf Drängen gewisser
Kreise" verkaufte sie es an den Kaufmann
Martin Bohn, welcher vorher ein Geschäft in
der Mühlenstraße 1 hatte.
Laut einer schriftlichen Eintragung beim
Magistrat verzog Frau Löwi am 29.10.1935
nach Breslau 18, Eichendorfbr. 40. Nach
mündlichen Überlieferungen soll Frau Löwi
nach Berlin und später nach England verzogen
sein. Ein anderer will sie in Neubrandenburg
beim Abtransport in ein Vernichtungslager gesehen
haben.
Über den Verbleib der Kinder von Johanna Löwi ist folgendes bekannt:
Karl Löwi, geb. 20.7.1908, studierte ab 1929 in Rostock. Er wollte Rechtsanwalt werden.
In diesem Haus in der Straße des Friedens befand sich früher das Geschäft der Familie Löwi (Foto von 1980).
Als er sein Studium beenden wollte, ließ man ihn immer wieder durch die Prüfung fallen. Er soll dabei fast verrückt geworden sein. Etwa 1934/35 wanderte er nach Toronto in Kanada aus.
Ilse Löwi, geb. 20.3.1911, zog nach Berlin und soll dort früh verstorben sein.
Hugo Löwi, geb. 9.11.1912, zog am 6.4.1931 als Kaufmann nach Hamburg.
Mit dem Fortgang der Frau Löwi 1935 wohnten nur noch zwei Jüdinnen, die unverheirateten
Schwestern Bertha und Amalie Salender,
in Neukalen. Ihr Vater, der Handelsmann
Jacob Salender, hatte 1843 das Haus Nr.
137 (Mühlenstraße 14) vom Schuster Heinrich
Schulz gekauft. Hier lebten Bertha und Amalie
Salender in den letzten Jahren ziemlich
ärmlich und zurückgezogen von ihren Ersparnissen.
Eine weitere Schwester, Albiene Salender,
war bereits 1904 verstorben. Es soll
auch noch einen Bruder gegeben haben, über
dessen Verbleib aber nichts mehr bekannt ist.
Bertha Salender starb 1937 im 92. Lebensjahr. Sie war das älteste Mitglied der Landesgemeinde in Mecklenburg. Zu ihrer Bestattung auf dem Judenfriedhof kamen in Anbetracht der systematischen Hetze gegen die Juden relativ viele Teilnehmer.
Amalie Salender starb am 19.3.1938. Sie
soll sich erhängt haben, da sie die Einsamkeit
und Schmähungen nicht länger ertrug. Sie
wurde ebenfalls auf dem Judenfriedhof in den
"Judentannen" beerdigt. Als Erben traten Paul
und Walter Salender aus Berlin auf, der erstere
verkaufte im Herbst 1938 das Haus.
Als der Rat der Stadt Neukalen am 14.10.1938 die Festlegung erließ, daß die Benutzung der städtischen Badeanstalt nur Personen deutschstämmigen Blutes gestattet sei, lebten längst keine Juden mehr in Neukalen. Irgendwelche tätlichen Ausschreitungen gegen Juden hat es in Neukalen nicht gegeben.
Als letzte Erinnerung an die frühere jüdische
Gemeinde in Neukalen ist heute nur noch
der Friedhof in den "Judentannen" geblieben.
Er ist im Grundbuch als Flurstück 4 in Flur 9
mit 440 m2 eingetragen und wird in den alten
Akten mit 36 Quadratruten angegeben. Solange
Frau Löwi noch in Neukalen lebte, hatte sie
sich um die Reinhaltung der Wege gekümmert.
Nach ihrem Fortgang verfiel alles.
Carl Voß beschrieb 1948 sehr anschaulich und poetisch den Friedhof so:
Der Judenfriedhof in den "Judentannen"
In den Tannen auf der sog. Schwarzen Erde liegt der Friedhof der ehemaligen jüdischen Gemeinde von Neukalen. Regellos stehen die, meist mit hebräischen Inschriften versehenen Grabsteine da. Viele sind mit besonderen Stammeszeichen versehen. Jeder, der hier seine letzte Ruhestätte fand, hat einen Stein. Auch der ärmste hat sein Mal.
Im ältesten Teil des Friedhofes liegen verfallene
hölzerne Gedenktafeln, teils schon vermorscht,
unter wild wachsendem Hollundergesträuch,
welche jedes Frühjahr ihre Wohlgerüche
ausbreiten über diesen stillen Ort der
Toten. Hundertjährige Eichen und Tannen
wachsen wahllos in dem mit einem Gitter abgeschlossenen
Friedhofsraum
Ein bemooster großer Felsblock, mit hebräischen
Runenzeichen, kündet die letzte Ruhestätte
eines besonders hochgeachteten Mannes.
Zwei alte Grabsteine aus schwedischem
Granit, teils mit hebräischen und deutschen
Inschriften, zeigen die letzte Ruhestätte des
Vaters der Erbauer der hiesigen Synagoge an.
Hier ruhet J. S. Saalfeld.
Eine andere Inschrift:
Hier ruhet die Jungfrau Fanny Jacob. Sanft ruhe ihre Asche. Ward alt 26 Jahre.
In Frieden haben die Gebeine der Juden hier geruht. Niemand dachte daran, die Ruhe
der Toten zu stören. Bis 1939 eine verhetzte Jugend diesen geweihten Ort mutwillig zerstörte;
die Inschriften unleserlich machten und die Steine umstürzten. Warum ?
Der Friedhof ist in der Kriegs-und Nachkriegszeit weiter verfallen. Niemand pflegte die Grabstellen. Gesträuch und Unkraut überwucherte alles. Es sollen sogar Steine für den
Gebrauch als Fundament entfernt worden sein. Auch Kinder haben hier gegraben und
manches zerschmissen.
Erstmals hat 1988 eine Schulklasse den Platz von Unkraut befreit und die halb versunkenen
Grabmale etwas freigelegt. Seitdem gab es auch weitere Bemühungen, den Ort wieder
herzurichten.
1960 fand ich noch 12 Grabsteine mit zum größten Teil lesbaren Inschriften vor. Heute
sind es weit weniger, wie ein trotzdem lohnenswerter Besuch an diesem abgeschiedenen
und erinnerungsvollem Platz zeigt.


