Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/057

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Nachrichten über Adelige Familien und Güter
1. Heft  |  2. Heft
Inhalt des 2. Heftes
<<<Vorherige Seite
[056]
Nächste Seite>>>
[058]
Strange adlige familien2.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Endelstorp, erhielt als er im J. 1420 Irmgart von Bachern (Tochter des Amt Thoyns) heirathete, das Gut zu Bachern, und nach Tod der Eltern, die Herrlichkeit zu Frechen, nebst andern Gütern und Renten, die in der Erbtheilung vom J. 1456 näher bezeichnet sind. Beiträge Heft I. p. 70. Im J. 1459 schreibt derselbe sich Herr zu Frechen und Bachern, Drost zu Wilhelmstein. Aber in einer Original-Urkunde v. J. 1466 heisst er blos Herr zu Bachern. Ich glaube nicht, dass dies eine Nachlässigkeit des Schreibers ist. Wahr­scheinlich besass er nur noch das was ihm seine (kinderlos verstorbene) Gattin zugebracht hatte, nämlich das Haus Thoynsbachem oder Tonsbachem. Einen Theil der Herrlich­keit Frechen, vermuthlich die Hälfte, hat er seiner Schwäge­rin Lyse von Bachern verkauft. Die andere Hälfte von Frechen, und das Erbe und Gut zu Bachern, scheint er an seinen Bruder Ritter Diederich von Palant Herrn zu Wilden­berg und Wittern übertragen zu haben. Diederich ist der Stammherr der Grafen zu Culenburg, welche die Hälfte von Frechen und Bachern besitzen. Schliesslich hat Werner von Palant zu Gunsten seiner Schwägerin Lyse auf seine Leib­zucht zu Thoynsbachem verzichtet, natürlich gegen ein Ge­wisses. Lyse war mit Claes von Aer verheirathet, mit welchem sie zwei Söhne, Johan und Claes, und etwa eine Tochter hatte. Im J. 1470 verkaufen Lyse von Bachern und ihr Eidam Peter von Pyssenheim für sich und in Vollmacht ihres Sohnes und Schwagers Johan von Aer, das Haus Thoyns­bachem und ihre Herrlichkeit Frechen dem Ritter Johan von Hemberg und Lysbeth Spede seiner Gattin. Der Erb­kämmerer konnte aber nicht recht in Possessionem gelangen. Werner von Dadenberg und Heinrich von Bell, die vielleicht mit Jüngern Töchtern des Arnt Thoyns verheirathet waren, machten gleichfalls Ansprüche auf Thoynsbachem, und hat letzterer sein Recht daran im J. 1469 dem Werner abge­treten. Ferner betrachtet der Herzog von Jülich, Lehens­herr zu Frechen, sich auch als Lehensherrn zu Bachern, wählend Ritter Johan das Haus als Chur-Cölnisches Lehen angekauft hat. Nach mehrern Jahren überträgt er Thoyns­bachem und Frechen dem Emont von Palant Herrn zu Mau­bach und Amtman zu Niedeggcn, welcher sich nunmehr auch