Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/099

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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abgegangen. Ihre Wittwen, Maria Anna Clara von Blanckart, und Maria Francisca von Speth, standen beide um neue Belehnung an. Ersterer wurde aber am 14. Februar 1701 der Bescheid, dass „weilen in der Lehen-Registratur sich befunden, dass die erstere Investitur deren obvermelten Lehen auff Mann-Lehen gerichtet, Ihre Churfürstliche Durchlaucht nicht seheten, wie der Supplicantin nachgesuchter Belehnung halber gewillfahret werden könte“. Demnach hat nun Erzbischof Joseph Clemens des Freiherrn Johan Adolph von Hochsteden ältesten Sohn Johan Carl für sich und zu Behuf seiner fünf Brüder am 12. July 1701 mit dem Haus Velde, und am 21.July mit dem Holthoff belehnt.

Betreffend die erste Investitur, so ist das anfangs erwähnte Reversale v. J. 1404 gemeint. Aber wie die ältere Geschichte des Hauses Velde solcher Auffassung durchaus widerspricht, so sind auch die Lehrer des Lehenrechtes darin einverstanden, dass ein altes Mannlehen nicht identisch ist mit einem Mannlehen im neuern Sinne des Wortes. Die beiden jüngern Söhne des Johan Adolph von Hochsteden, nämlich Johan Wilhelm und Reinard Adrian, haben nun zwar ihren Ansprüchen an Velde zu Gunsten des Frh. von Fürstenberg entsagt. Aber das Haus Niederzier bleibt im Besitze des Lehens bis zum Erlöschen des Mannstammes. Auf Absterben des Johan Carl von Hochsteden, im J. 1733 wird dessen ältester Sohn Franz Hugo für sich und zu Behuf seiner beiden Brüder vom Erzbischof Clemens August mit dem Hause Velde und allen seinen Zubehörungen als einem rechten Mannlehen belehnt, allermassen gemeltes Haus von Alters her vom Erzstift zum Mannlehen empfangen und getragen worden. Derselbe Erzbischof belehnt 1749 in gleicher Weise den Heinrich Wilhelm von Hochsteden. Nach Tod desselben, 1752 empfängt sein Bruder Ferdinand Graf von Hochsteden die Belehnung: welcher wieder belehnt wird in den Jahren 1761 und 1784.

Nach Absterben des Grafen von Hochsteden geht dann das Mannlehen über auf Theodor Frh. von Fürstenberg. Gegenwärtig gehört der Rittersitz Velde dem Freiherrn Clemens von Fürstenberg zu Obsinnich.