Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/052
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Mémoire, worin der alte Prozess recapitulirt und die gegenwärtige
Forderung motivirt wird; sodann auch noch ein Schreiben des Herrn
J. Juppen in Düsseldorf, welcher längere Zeit Gräflicher
Geschäftsführer gewesen. Dieser bescheinigt am 22.JuIy 1834, dass
er zu Niederzier neben einigen andern Documenten den
Original-Kaufbrief über Bettgenhausen vom 21. December 1694
erhalten habe - zu Behuf eines neuen Prozesses. Die Bescheinigung
beginnt nämlich also: „Da der Herr Marquis von Hoensbroich durch
den Advokat-Anwalt Kemmerich sich nach der Familie von Hochsteden
über deren Wohnort und Leben hat erkundigen lassen, und mir
genannter Kemmerich eröffnet hat, dass Seitens des Marquis von
Hoensbroich der Prozess gegen die Gräfinnen von Hochsteden
reassumirt werden soll, so habe ich bei dem Dr. Kramer in Cöln das
von dem Appellations-Hof zu Lüttich am 16. August 1810 ergangene
Endurtheil erhalten, und bei demselben eine Berechnung von Dr.
Rittmann aufgestellt gefunden, nach welcher die Gräfinnen von
Hochsteden an dem Marquis von Hoensbroich noch die bedeutende Summe
von 149618 Livres[1] zu fordern haben sollen“. Herr
Juppen hat sich die Documente von der Gräfin Josina von Hochsteden
verabfolgen lassen, damit (wie er sagt) der so lange geschwebte
Prozess beendigt werden könne. Die Sache ist mir aber nicht klar.
Im J. 1810 handelte es sich doch wohl um das Capital von 3143
Rthlr, und scheint das Urtheil zu Gunsten der Gräfinnen ausgefallen
zu sein, ohne dass sie jedoch zu ihrer Forderung gekommen. Wenn nun
Marquis von Hoensbroich im J. 1834 von neuem procediren will, so
folgt wohl, dass die Ducati Romani di Camera von dem Herrn von
Fürstenberg eben so wenig wie von dem Grafen von Hochsteden
retradirt worden sind. Ich wäre nun begierig zu wissen, ob die
Ducati oder die Livres triumphirt haben.
