Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt/104

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Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt
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      Nach dem gedachten Jahre müßen die Johnnnisherrn ihre Statuten zum drittenmale geändert haben, wie die 6te dieser anzudeuten scheint. Gemäß diesen neuen Statuten[1] mußte der neu Erwählte bei seiner Aufnahme 17 Goldgulden, unt nach seinem Novitiats-Jahr 25 dergleichen Gulden zahlen. Wenn ein Mitbruder starb, wurde nicht gleich ein neuer erwählt, sondern man wartete bis 3 — 4 zu wählen waren. Daher es denn wohl mag gekommen sein, daß vom Jahr 1620[2] bis 1706 ihrer nur 12, bisweilen sogar nur 9, 10 oder 11 mehr waren. Vielleicht waren auh die damaligen unruhigen kriegerischen Zeiten daran Schuld, bei welchen die Kapläne der Münsterkirche — chori Socii —, aus welchen die Johannisherrn gewählet wurden, nicht zahlreich waren.

      Durch die Länge der Zeit und die Verpflichtung der Mitbrüder, das auf ihre Bruderschaft Bezug Habende nicht Kund werden zulassen, war es gekommen, daß Errichtung, Bestätigung und Stiftungen derselben nur den Mitgliedern bekannt waren. Als nun der Johannisherr, Johan von Mastricht[3], den damaligen zehn Kaplänen der Kirche mittheilte, daß der Stiftung gemäß 24 Johannisherrn sein müssen, wendeten jene sich an den pabstlichen Nuntius in Köln mit der Bitte, die Johannisherrn anzuhalten, ihre Zahl aus

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  1. Siehe Urkunde No. 34.
  2. Beeck l. c. pag. 41
  3. Er starb im Jahr 1715 den 15, Mai.