Herforder Chronik (1910)/451

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Herforder Chronik (1910)
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1761

kamen. Am 12. Dezember ermahnt die Mindener Kammer den Magistrat, sich für das der Stadt als Wintergarnison zugedachte Hessische Regiment Prinz Karl mit Brennholz zu versehen. Dies Regiment kam aber nicht allein; denn die Akten berichten außerdem von Engländern, die hier auch Hannoveraner genannt werden, und von Sachsen-Gothaern. Wieviel gekommen sind, läßt sich mit Sicherheit nicht angeben. Die Bitte des Magistrats vom 15. Dezember, die Kammer möge doch wenigstens eine Kompagnie in die Umgebung verlegen, wird mit dem Bemerken abgeschlagen, daß außerhalb der Stadt Herford alles „bequartirt“ sei.

In demselben Schriftstück führt der Magistrat aus: „Der Anfang unserer Winterquartiere ist etwas unruhig. Der Soldat hat anfänglich durchgehends freie Beköstigung von den Wirten beansprucht, jedoch einer oder der andere in Güte, oder wenn deshalben Beschwerde bei dem Offizier geführt worden, sich darunter bescheiden lassen, auch hat der Commandeur v. Losberg, welcher zuerst deshalben keine andere Resolution (Bescheid) erteilen wollen, als daß der Soldat solches im vorigen Winter genossen habe, auf wiederholte Remonstration (Gegenvorstellung) heute zu befehlen versprochen, daß niemand solches von dem Wirt erzwingen solle, in Hoffnung, daß dieser demselben an Gemüse, wenn er damit versehen, etwas abgeben würde. Als auch einige Soldaten hinausgegangen und aus dem Stadtholze Heister- (Buchen-) und ander Holz hereingeholt, hat gedachter Commandant auf die davon geschehene Anzeige solches ebenfalls sofort zu verbieten verheißen.

Nicht weniger hat derselbe einen Soldaten, welcher sich an seinem Wirt, dem Nagelschmied Niemeier zur Extorquirung (Erpressung) der Mahlzeit realiter (in Wirklichkeit) vergriffen, ad hujus denunciationem (auf die Anzeige davon) in Arrest ziehen lassen, dessen Bestrafung zu erwarten steht.“

Zum Schluß wird gebeten, die Kammer möge das Brennholz für die Offiziere herbeischaffen lassen, wie es auch in Bielefeld geschähe.

In ihrer Erwiderung vom 19. Dezember drückt die Kammer ihre hohe Befriedigung darüber aus, vernommen zu haben, daß der Kommandeur v. Losberg gute Mannszucht zu halten sucht, „weshalb ihr denn auch die Einleitung machen müßt, daß die Bürger ihrer Einquartirung gleichfalls gut begegnen und denen Soldaten in billigen (d. i. gerechten) und geringen Dingen Beyhülffe geben ... In Ansehung der Feuerung werdet ihr des nächsten Anweisung erhalten, woher zum Soulagement (Unterstützung) der Stadt einige Beyhülffe geschehen soll. Da die Stadt Herford indes in Absicht anderer Städte vorzüglich mit Holz versehen ist[1]; so könnet ihr euch nicht entziehen, dazu einigen Beitrag zu tun. Das englische Commissariat wird davon billige (rechtmäßige) Zahlung leisten, und müßt ihr nun anzeigen, wieviel vor (für) die Klafter á 5 Quadratfuß verlangt werde. Es muß aber bei Ansetzung des Holzpreises

  1. Der Sperrdruck ist nicht im Original.