Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/206

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 37.


Receßmäßig
stempelfrei.
            No. 63. Jahr 1879.
Wernigerode, am achtundzwanzigsten Dezember Achtzehnhundertneunundsiebzig.
      Vor dem unterzeichneten, zu Wernigerode wohnhaften Königl. Justiz-Rath und Notar Heinrich Theilkuhl und vor den zugezogenen Instrumentszeugen: als dem Schuhmacher Hermann Deppe von hier und dem Schuhmacher Christoph Dräsecke von hier, welchen beiden Zeugen, sowie mir, dem Notar, wie hierdurch aller Seits versichert wird, keines der Verhältnisse entgegensteht, welche von der Theilnahme an dieser Verhandlung nach den Paragraphen Fünf bis Neun des Gesetzes vom elften Juli Achtzehnhundertfünfundvierzig ausschließen, erschien heute hier bekannt und dispositionsfähig
       der regierende Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode, Erlaucht von hier, jetzt gewöhnlich zu Berlin wohnhaft,
zeigte vorstehende Urkunde vom heutigen Tage und dahin unterschrieben "Otto Graf zu Stolberg" vor und erklärte: meine Namensunterschrift unter jener vorgehefteten Urkunde vom heutigen dahin unterschrieben: "Otto Graf zu Stolberg" ist die meinige und habe ich solche selbst gemacht, was ich hiermit anerkenne.
Vorstehende Verhandlung ist in Gegenwart des Notars und der Zeugen von dem Notar dem Betheiligten laut vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.

Otto Graf zu Stolberg.


      Wir Notar und Zeugen attestiren hierdurch, daß vorstehende Verhandlung so, wie sie niedergeschrieben worden, stattgefunden hat, daß dieselbe in Gegenwart des Notars und der Zeugen von dem Notar dem Betheiligten laut vorgelesen und von ihm genehmigt und daß dieselbe von dem Betheiligten eigenhändig unterschrieben ist. Diese Verhandlung ist im Notariats-Register, wie von dem instrumentirenden Notar vermerkt wird, eintragen sub No. 63 Wernigerode wie oben.
Hermann Deppe.
Heinrich Theilkuhl,
Christoph Dräsecke.
Königlicher Justiz-Rath und Notar im Departement des Königl. Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.
      (L. S.)
            
Objekt über 20 000 Thlr.
Nach § 6 des Ges. v. 11. u. § 18 des Tar.
v. 10. Mai 1854 12 Mk. 50 Pf.
pro Test 1 " - "
13 Mk. 50 Pf.
Der Notar: Theilkuhl.


      Vorstehendem Vertrage vom 28. Dezember .1879 trete ich in meiner Eigenschaft als zweiter nächster Agnat des Gräflichen Hauses Stolberg-Wernigerode in allen Punkten bei.
      Wernigerode, den 8. Januar 1880.
Henrich Graf zu Stolberg-Wernigerode.