Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/296

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 23.



Muster 16
(zu § 31).



Benachrichtigung.



      Der Tabakpflanzer Herr Georg Huber[GWR 1] zu Dambach wird hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß er auf Grund

des Versendungsscheins Nr. 15
der Anmeldung

vom 30. Oktober 1880, wonach er 106 Kilogramm unversteuerten Tabak

über die Zollgrenze
zur Niederlage in Berlin versendet
an .. .. .. .. .. zu .. .. .. .. .. .. .. veräußert
in den freien Verkehr gesetzt

hat, nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) von der Haftpflicht für die Tabaksteuer von dem Tabak im Betrag von 16,95 Mark 5.svg entbunden worden ist.
      Der Betrag der dem Tabakpflanzer Herrn Georg Huber[GWR 1] nach der Benachrichtigung vom 2. November 1880 zur Last stehenden Tabaksteuer im Betrage von 146,10 Mark 5.svg vermindert sich hiernach auf 129,15 Mark 5.svg
      Schwedt, den 12. November 1880.

(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 Die Personennamen auf der Seite 296 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.