Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/169

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[168]
Nächste Seite>>>
[170]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 22.


dem Wirthschaftsplan, dann hiermit fortzählend die vier Nummern der Quartale für die kleineren Fällungen. Die außerordentlichen Fällungen sind getrennt von den übrigen einzutragen.
      Sollten späterhin im Laufe des Jahres größere unvorhergesehene Fällungen vorkommen, so reihen sich deren Hauptnummern der Abzählung hier an.
      Jedes Abzählungsprotocoll wird nur mit seinen Summen der vorgekommenen Sortimente in die Abzählungscontrole eingetragen und erhält darin nur Eine Zeile, so daß sich durch den successiven Eintrag dieser Summen eine übersichtliche Zusammenstellung bildet und es nur einer Summirung der Spalten der verschiedenen Abtheilungen bedarf, um zu jeder Zeit, insbesondere am Schluß des Holzerntejahres, die Summe der gesammten Holzernte und deren Zusammensetzung zu erfahren.
      III. Sollte irgend eine Nummer des Wirthschaftsplans nicht ausgeführt werden, so wird bei der dafür nach II. vorgesehenen Nummer und der dafür vorgesehenen Zeile dies mit kurzer Angabe des Grundes bemerkt. Dasselbe geschieht, wenn eine Nummer des Wirthschaftsplans unter 20 Festmeter oder weniger ergeben und daher in das vierteljährliche Abzählungsprotocoll eingetragen, folglich mit dessen Ergebniß gebucht worden sein sollte.
      IV. In die Abtheilung Formular 23 der Controle hat der Oberförster alle Waldnebennutzungen, die er zur Verwerthung an den Bürgermeister überwiesen hat, insoweit daraus nur immer eine Geldeinnahme für die betreffende Gemeindekasse entstehen kann, jedesmal nach geschehener Ueberweisung mit ihrem Naturalbetrag vorzumerken. In die Spalte "Bemerkungen" des Formulars 25 gehören Notizen über die abgeschätzten Verkaufspreise, über besondere forstpolizeiliche Bedingungen der Nutzung und dergleichen.
      V. Ueber die Verwendung der Credite, beziehungsweise, die zu ertheilenden Lohnbescheinigungen, hat der Oberförster ebenfalls ein Handbuch (Creditcontrole) für jeden einzelnen Gemeindewald zu führen, welches bei kleineren Wirthschaftsganzen für mehrere Jahrgänge angelegt werden kann.
      Die Einträge des Holzhauerlohns erfolgen in der ersten Abtheilung der Creditcontrole nach dem beigefügten Formular 26 und werden mit den fortlaufenden Nummern der Lohnbescheinigungen versehen. Die zweite Abtheilung, Formular 27, dient für den Eintrag der Culturkosten und die dritte auf demselben Formular für alle sonstigen Kosten. Auch in jeder dieser beiden letzten Abtheilungen sind die Bescheinigungen mit fortlaufenden Nummern zu versehen.
Form. 26.
Form. 27.
§ 23.
Naturalien-Rechnung der Oberförster.
      I. Die Oberförster haben bis zum März jeden Jahres die im § 22 vorgeschriebenen Controlen der Naturalien-Einnahme von dem abgelaufenen Rechnungsjahr abzuschließen. Die