Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/293

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[292]
Nächste Seite>>>
[294]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 27.


9) Durch Urtheil vom 16. Juni 1860:
a) Johann Christian Möller, Schuhmachergeselle von Schmalkalden, im Kurfürstenthum Hessen, wegen intellectueller Urheberschaft bei einer Reihe von fortgesetzten einfachen Diebstählen, in eine Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren;
b) Catharina geborne Mitter, Ehefrau des Lakierers Ignaz Imhof aus Mainz,
c) Sebastian Freber, Schuhmacher und
d) dessen Ehefrau Catharina geborne Höhn, beide von Mombach, wegen gewerbsmäßiger Begünstigung dieser Diebstähle, jedes in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
10) Philipp Kurz, Taglöhner von Altripp[GWR 1] in Pfalzbayern, wegen einfachen Diebstahls durch Urtheil vom 22. Juni 1860 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten mit Schärfung.
III. Von den Großherzoglichen Bezirksgerichten:
a) Von dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Mainz:
1) Georg Krieger, Taglöhner von Mainz, wegen Versuchs eines einfachen Diebstahls und eines einfachen Diebstahls durch Urtheil vom 4. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 3 Monaten mit Schärfung.
2) Leonhard Anspach, Ackersmann von Dalheim, wegen Schriftfälschung, durch Urtheil vom 11. Januar 1860 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
3) Philippine Bordt, ohne Gewerbe von Nierstein, wegen kleinen Diebstahls, Landstreicherei und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 18. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer eines Jahres nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bestehenden Polizeiaufsicht.
4) a. Johann Georg Gottlick, Taglöhner
b. dessen Ehefrau Elisabetha geborne Stricker, ohne Gewerbe, beide von Neuleiningen, Königreich Bayern, durch Urtheil vom 25. Januar 1860, ersterer wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, letztere wegen gewerbsmäßiger Diebstahlsbegünstigung in eine solche von 21/2 Jahren.
5) Elisabetha Säum, Näherin von Eckartsborn, wegen kleinen Diebstahls, einfachen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 1. Februar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
6) Peter Kimmler, Spenglergesell von Aschaffenburg, Königreich Bayern, wegen zwei einfachen Diebstählen und Unterschlagung, durch Urtheil vom 21. März 1860 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten mit Schärfung.
7) Elisabetha Mader, ohne Gewerbe von Mannweiler, Königreich Bayern, wegen kleinen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 28. März 1860, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
8) Catharina Nauth, Dienstmagd von Ebersheim, durch Urtheil vom 28. März 1860 wegen einfachen Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung.
9) Elisabetha Greiner, Dienstmagd von Hohen-Sülzen, wegen einfachen Diebstahls und wissentlichen Gebrauchs eines für eine andere Person ausgestellten Reisepasses, durch Urtheil vom 4. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten mit Schärfung.
10) Michael Braun, Taglöhner von Gonsenheim, wegen fünf einfachen und zwei kleinen Diebstählen, durch Urtheil vom 11. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren mit Schärfung.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. heute: Altrip