Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/292

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 27.


in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren mit Schärfung, sowie zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 5 Jahren;
b) Urban Kremb, Taglöhner von da, wegen Begünstigung des vorbenannten Verbrechens in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
12) Christian Kappus, Zimmermann aus Mainz, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 23. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach erstandener Strafe.
13) Durch Urtheil vom 25. April 1860:
a) Jacob Rube, Handarbeiter von Osthofen, wegen Meineids in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten;
b) Wilhelm Diehm, Backsteinbrenner von da, wegen intellectueller Urheberschaft bei vorbenanntem

Verbrechen in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren.

14) Philipp Anton Eisenberger, Küfergeselle aus Mainz, wegen fortgesetzten theils ausgezeichneten, theils kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 26. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten, darin inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichtes Mainz unterm 29. Februar 1860 wegen kleinen Diebstahls gegen denselben erkannte Gefängnißstrafe von 6 Wochen.
15) Caspar Mettig, Schreinergeselle aus Liebstein, Königreich Preußen, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 26. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
II. Von dem Großherzoglichen Obergerichte der Provinz Rheinhessen:
1) Conrad Brenner, Kellner aus Damm, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 13. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung.
2) Anton Herrmann, Tapezierer von Mainz, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 20. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung.
3) Anna Maria Heinz, Dienstmagd von Eich, wegen eines einfachen Diebstahls, vier kleiner Diebstähle und Bruchs der Polizeiaufsicht durch Urtheil vom 10. Februar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren mit Schärfung.
4) Friedrich Hornung, Maurer von Ramsen, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 17. Februar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung.
5) Carl Hangen, Taglöhner von Sprendlingen, wegen schwerer und geringer Körperverletzung, durch Urtheil vom 17. Februar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung.
6) Jacob Scheidemantel, Cigarrenmacher von Schweinfurt, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 24. Februar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
7) Franz Aquilin Büchel, Conditor von Würzburg, Königreich Bayern, wegen kleinen Betrugs, durch Urtheil vom 13. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung, darin inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Landgerichts Offenbach vom 21. Januar 1860 gegen denselben ausgesprochene Correctionshausstrafe von 5 Monaten.
8) Peter Wenzel, Flößer von Kastel, wegen Gehülfenschaft bei einem fortgesetzten einfachen Diebstahle, durch Urtheil vom 30. Mai 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.