Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/290

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 27.


19) Catharina Neurath von Nieder-Ursel[GWR 1], durch Urtheil vom 8. Mai 1860 wegen Landstreicherei im 2. Rückfall und kleinen Diebstahls im 1. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht - mit Einschluß der bereits früher erkannten - auf die Dauer von 1 Jahre nach verbüßter Strafe.
20) Conrad Gebauer von Eitra, Kurfürstlich Hessischen Justizamts Hersfeld, durch Urtheil vom 19. Mai 1860 wegen Landstreicherei im wiederholten Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten.
21) Christoph Buchholdt von Zindersbach, Kurfürstlich Hessischen Justizamts Schlüchtern, durch Urtheil vom 20. Juli 1860 wegen Landstreicherei im. 5. Rückfall und wegen kleinen Diebstahls im 8. Rückfall in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.
22) Heinrich Mohr von Wallersdorf, durch Urtheil vom 20. Juli 1860 wegen Landstreicherei im 3. Rückfall, Confinationsbruch und Fälschung in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht - mit Einschluß der bereits früher erkannten - auf die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe.
IV. Von Stadt- und Landgerichten der Provinz Oberhessen, und zwar:
a) Von dem Großherzoglichen Landgericht Alsfeld:
Jacobine Vogel von Storndorf, durch Urtheil vom 8. Mai 1860 wegen zwei kleiner Diebstähle im 9. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
b) Von dem Großherzoglichen Stadtgericht Gießen:
1) Wilhelm Damm von Reiskirchen, durch Urtheil vom. 30. December 1859 wegen Bettelns aus Gewohnheit, in eine geschärfte Correctionshausstrafe. von 1 Jahr, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe.
2) Julie Deyer von Gießen, durch Urtheil vom 21. Februar 1860 wegen Diebstahls im 3. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
3) Johannes Möser von Wieseck, durch Urtheil vom 22. Mai 1860 wegen Bettelns aus Gewohnheit, Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dienstehre in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 2 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht aus die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
4) Christian Wedel von Gießen, durch Urtheil vom 13. Juni 1860 wegen Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dienstehre in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
c) Von dem Großherzoglichen Landgericht Grünberg:
Wilhelm Queckbörner von Atzenhain, durch Urtheil vom 24. Januar 1860 wegen verschiedener Diebstähle und Unterschlagungen im 2. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
d) Von dem Großherzoglichen Landgericht Lauterbach:
Johann Duchardt von Lauterbach, durch Urtheil vom 7. Januar 1860 wegen kleinen Diebstahls im 6. Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. heute: Niederursel