Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/289

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 27.


3) Elisabethe Möller, Tochter der Christina Becker von Eisenbach, durch Urtheil vom 14. Januar 1860 wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls im 1. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
4) Valentin Würz von Langen-Bergheim, durch Urtheil vom 14. Januar 1860 wegen zwei einfacher Diebstähle im 1. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
5) Wilhelm Queckbörner von Atzenhain, durch Urtheil vom 24. Januar 1860 wegen Diebstahls im 2. Rückfall und Unterschlagung in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
6) Peter Weimar von Rüddingshausen, durch Urtheil vom 11. Februar 1860 wegen kleinen Diebstahls im 2. Rückfall und Landstreicherei im 2. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
7) Catharina Wolf von Battenfeld, durch Urtheil vom 14. Februar 1860 wegen Landstreicherei im 3. Rückfall und Confinationsbruchs in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht - mit Einschluß der bereits erkannten - auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
8) Johann Prasch von Mittel-Seemen, durch Urtheil vom 18. Februar 1860 wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
9) Heinrich Stöppler von Bieben, durch Urtheil vom 25. Februar 1860 wegen einfachen Diebstahls im 2. Rückfall und Eigenthumsbeschädigung in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
10) Christian Schlauderaff von Königsberg, durch Urtheil vom 28. Februar 1860 wegen einfachen und kleinen Diebstahls im 2. Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
11) Durch Urtheil vom 17. März 1860, wegen Körperverletzung
a) Conrad Theiß von Merlau und
b) Caspar Kaiser von Rixfeld
jeder in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren.
12) Heinrich Breidenstein von Ober-Roßbach, durch Urtheil vom 27. März 1860 wegen einfachen Diebstahls im 4. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
13) Johannes Stoffel von Stammheim, durch Urtheil vom 31. März 1860 wegen Landstreicherei im 2. Rückfall und Confinationsbruchs in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht - mit Einschluß der bereits früher erkannten - auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
14) Johannes Jöckel von Calbach, durch Urtheil vom 4. April 1860 wegen drei einfacher Diebstähle im 5. Rückfalle in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
15) Heinrich Hartmann von Nieder-Weidbach[GWR 1] durch Urtheil vom 13. April 1860 wegen einfachen Diebstahls im 6. Rückfall und Landstreicherei in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 3 Jahren und Stellung unter polizeiliche Aufsicht aus die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
16) Margaretha Faust von Engelrod, durch Urtheil vom 13. April 1860 wegen zwei einfacher Diebstähle im 3. Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren.
17) Georg Dietz von Londorf, durch Urtheil vom 17. April 1860 wegen widernatürlicher Unzucht in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
18) Peter Becht von Bischoffen, durch Urtheil vom 5. Mai 1860 wegen Landstreicherei im 2. Rückfall und Bruchs der polizeilichen Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht - mit Einschluß der bereits früher erkannten - auf die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. heute: Niederweidbach