Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/020

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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No. 2.



13) Johannes Wohlfahrt von Heppenheim, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 13. September 1859;
31) Daniel Bott von Neu-Isenburg, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 20. September 1859;
32) Valentin Schmidt von Griesheim, wegen Widersetzung, sowie wegen 2 kleiner und 1 einfachen, im 3. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 20. September 1859;
33) Damian Heim von Mainz, wegen im 10. Rückfall verübten einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 23. September 1859;
34) Daniel Kilian von Nieder-Ramstadt, wegen einfachen, im 2. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 27. September 1859.
IV. Von Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg, und zwar:
a. Von dem Großherzoglichen Stadtgericht Darmstadt:
Andreas Schatzel von Mainz, wegen im 7. Rückfall verübten kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, durch Urtheil vom 15. April 1859.
b. Von dem Großherzoglichen Landgericht Darmstadt:
Jacob Frick von Pfungstadt, wegen im 1. Rückfall verübter Eigenthumsbeschädigung, in eine Correctionshausstrafe von 11/2 Jahren, durch Urtheil vom 13. April 1859.
c. Von dem Großherzoglichen Landgericht Groß-Umstadt:
1) Peter Becker, Sohn von Andreas Becker von Groß-Umstadt, wegen verschiedener Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 1. April 1859;
2) Konrad Brunner, Uhrmacher von Darmstadt, wegen Unterschlagung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 6. April 1859.
d. Von dem Großherzoglichen Landgericht Michelstadt:
Philipp Morgenroth von Weiten-Gesäß, wegen 3 kleiner und 1 einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 22. Juli 1859.
e. Von dem Großherzoglichen Landgericht Offenbach:
Johannes Ebert von Offenbach, wegen kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 27. August 1859.



Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind:

1) die zweite evangelische Pfarrstelle zu Münzenberg, im Kreise Friedberg, mit welcher die erste Schulstelle daselbst verbunden ist, mit einem Gehalt von 706 fl.;
2) die Stelle eines Steuercommissärs für das Steuercommissariat Langen; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen einer Frist von vier Wochen zu melden.