Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/008

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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No. 1.



Nach dem am 1. August l. J. erfolgten Abschluß der Thätigkeit des Hülfscomites gingen aus dem Kaiserreiche Oesterreich weitere fl. 383. 40 kr. auf diplomatischem Wege für die durch die Pulverexplosion Verunglückten ein.
Diese fl. 383. 40 kr. sind unter diesen Umständen nicht in obiger Rechnung begriffen. Dieselben befinden sich in Händen des Großherzoglichen Oberbürgermeisters der Stadt Mainz und wird von demselben demnächst im Sinne der Geber über diesen Betrag verfügt werden.

Mainz, den 21. November 1859.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
Schmitt.



Abwesenheitserklärung.

Durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichtes Alzey vom 8. December 1859 ist zur Constatirung der Abwesenheit des Martin Wetz II., Ackersmann aus Eppelsheim, die im Art. 116 des Civilgesetzbuchs vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.

Ertheilung von Erfindungspatenten.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

1) am 20. December 1859 dem Maschinen-Ingenieur Louis Stösger zu Breslau ein Erfindungs-Patent auf die alleinige Anwendung der von ihm erfundenen, durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten speciellen Form der Vorrichtung zum Verhüten des Rauches bei mit Steinkohlen geheizten Locomotiven auf die Dauer der nächsten fünf Jahre und
2) am 21. December 1859 dem Maschinen-Fabrikanten G. Kuhn zu Stuttgart-Berg ein Erfindungs-Patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Gas-Exhaustor’s auf die Dauer der nächsten fünf Jahre zu ertheilen.



Dienstnachrichten.

Am 7. October 1859 wurde dem Pfarrverwalter Heinrich Weber zu Urberach die katholische Pfarrstelle zu Urberach, im Kreise Dieburg, - und dem Pfarrverwalter Vincenz Traud zu Nieder-Weinheim die katholische Pfarrstelle zu Nieder-Weinheim, im Kreise Oppenheim, übertragen.

Concurrenzeröffnungen.

Erledigt sind:

1) die evangelische Schulstelle zu Hüttenthal, im Kreise Erbach, mit einem Gehalt von 212 fl. 10 kr. nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullocals; dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
2) die zweite evangelische Schulstelle zu Beerfelden, im Kreise Erbach, mit einem Gehalt von 200 fl. nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullocals; dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.