Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/045

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 6.


Bekanntmachung,
Personentaxe zwischen Michelstadt und Obergersprenz betr.

Es wird hiermit, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. December 1846, (Regierungsblatt Nr. 1 von 1847) zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. März d. J. an die Personentaxe zwischen Michelstadt und Obergersprenz für Omnibusplätze mit 36 kr., für Imperialplätze aber mit 30 kr. zur Erhebung kommen wird.

Darmstadt, den 9. Februar 1853.
Großherzogliche Ober-Post-Inspection.
Goldmann.
vdt. Bessunger.


Bekanntmachung,
die Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1853 betr.

Nach Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 22. December v. J. werden zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1853 auf das Steuerkapital ausgeschlagen:

a) auf die Israeliten in dem seitherigen Rabbinat Gießen 860 fl. -
b) auf die Israeliten in den Orten des ehemaligen Rabbinats Friedberg 285 -

Hierzu berechnet sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital:

Zu a) = kr. 3,8690 pf.
Zu b) = kr. 2,0291 pf.

Unter dem Anfügen, daß die Repartition von der unterzeichneten Behörde vollzogen und die Beiträge in halbjährigen Raten, am 1. April und 1. October, an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß dahier entrichtet werden sollen, wird dieß hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht.

Gießen, den 10. Januar 1853.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Eckstein, Regierungsrath.