Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/019

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 3.
Bekanntmachung,die Vergütung für die in 1853 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.

Im Jahr 1852 wurden an den betreffenden Orten:

50929 1/2 Malter Waitzen zu 10 fl. 46 1/2 kr.
23090 1/4 " Korn " 8 fl. 51 3/4 kr.
21859 " Gerste " 6 fl. 30 3/4 kr.
13398 1/2 " Hafer " 3 fl. 48 3/4 kr.

das Malter im Durchschnitte verkauft. Hieraus und nach der höchsten Verordnung in Nr. 4 des Regierungs-Blatts von 1827 berechnet sich

der Werth von 100 fl. Naturalien auf Einhundert Siebenzig Gulden 23 3/4 Kreuzer,

wofür in 1853 das verordnete Maximum mit 115 fl. zu vergüten ist. Der Zusatz für Holz von je 100 fl. Besoldung beträgt 19 Kreuzer, berechnet nach Maßgabe des im Regierungsblatt Nr. 53 von 1852 bekannt gemachten Tarifs.

Darmstadt, am 27. Januar 1853.
Großherzogliche Ober-Rechnungs-Kammer.
Ludwig.
Backé.


Bekanntmachung,
die Niederschlagung von zwei Zielen der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod für 1852.

Von Großherzogl. Ministerium des Innern ist genehmigt worden, daß die Hälfte der für das Jahr 1852 in der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod zu erhebenden Umlagen im Betrage von 66 fl. mit 33 fl. niedergeschlagen und nicht erhoben werden soll, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Vöhl, am 29. December 1852.
Das Großherzogliche Kreisamt Vöhl.
Fuhr