Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/446

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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12) Sämmtliche Unterstützungsmittel sind theils an die Armen-Commissionen zur vorschriftsmäßigen Vertheilung, theils von der Regierung unmittelbar an einzelne Gemeinden oder Individuen, oder an besonders gebildete Unterstützungs-Anstalten (Suppen-Anstalten etc.) abgegeben worden.



Zur Zeit der Abgabe waren die mäßig gegriffenen Durchschnittspreiße:
des Malters Waitzen 20 fl. - kr.
" " Korn 16 " - "
" " Gerste 14 " - "
" " Hafer 6 " 40 "
" " Kartoffeln 5 " - "


      Hiernach bildet sich folgende Berechnung:
            Es sind vertheilt worden:

Waitzen 111/8 Malter 222 fl. 30 kr.
Korn 11083/4 " 17740 " - "
Gerste 35813/4 " 50144 " 30 "
Hafer 2981 " 19873 " 20 "
Kartoffeln 11451/2 Achtel 5727 " 30 "
Geld 13061 " 18 "
Totalwerth
106,769 fl. 8 kr.
Hierauf sind nach 10. bezahlt worden 48549 " 11 "
Mithin haben die Unterthanen als Geschenk erhalten 58219 fl. 57 kr.
Einnahme.
fl.
kr.
fl.
kr.
I. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzog, geschenkt 30000 -
II. Für verkauften Waitzen erlößt 15801 20
III. Für andere von den Rentämtern abgegebene Früchte 5834 251/2
IV. Für andere angekaufte und theils zu mäßigen Preißen, theils gegen
Erstattung in Natur abgegebene Früchte
15142 2615/16
V. An aufgenommenen Kapitalien 14499 36
VI. Insgemein 1181 131/3
118,459 115/16