Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/153

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[152]
Nächste Seite>>>
[154]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt den 20. December 1819.
Die Zusammenberufung des Provincialraths der Provinz Rheinhessen betreffend.

LUDEWIG von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Aus Uns erstatteten Vortrag haben Wir verordnet, wie folgt:

Artikel 1.

Der Provinzialrath Unserer Provinz Rheinhessen ist zusammengerufen auf den 27ten dieses Monats.

Artikel 2.

Er wird sich in der Provinzial-Hauptstadt Mainz vereinigen und spätestens 14 Tage nach dem Beginn des ihm übertragenen Geschäfts sich wieder auflösen.

Artikel 3.

Er hat sich mit keinen andern, als den, vermöge des Gesetzes vom 28ten Pluviose[GWR 1] des Jahres VIII. (1800) und der Ministerial-Instruction vom 16ten Ventose[GWR 2] IX. (1801) in seinen Amtsbefugnissen begriffenen Gegenständen zu beschäftigen.

Artikel 4.

Unsere betreffenden Behörden sind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Dekrets beauftragt. Darmstadt den 8ten December 1819.

Auf besondern Allerhöchsten Befehl.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Freiherr von Gruben. Wernher.
vt. Hoppé.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 17. Februar
  2. 7. März