Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/277

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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vereinigt.[1] Die Beneficiaten, welche vom Gräflichen Hause Salm=Dyck kraft des Patronatrechtes ernannt wurden, waren mit wenigen Ausnahmen zugleich Vicare an der Pfarrkirche.

Ganz verschieden von diesem beneficium s. Georgii ist eine Stiftung des Grafen Wilhelm Franz Salm vom Jahre 1775. Derselbe gab 1000 Reichsthaler her für eine Sonn= und Feiertagsmesse unter der Verpflichtung für den zeitlichen Deservitor, dieselbe für das Gräfliche Haus zu appliciren, nach der Messe zu kathechisiren, curam subsidiariam auszuüben und in der Schule zu lehren. Für jene 1000 Reichsthaler wurden 10 Morgen Land angekauft. Diese Stiftung wurde unter'm 14. December 1785 von der geistlichen Behörde bestätigt.

Schon lange hatte das Gräfliche Haus an den Wiederaufbau der Kapelle gedacht. Bereits im Jahre 1711 verkaufte Franz Ernst Graf zu Salm zur Aufbauung derselben den Eheleuten Johann Kuhlen und Anna Schiffer zu Wallrath 6½ Morgen Land zu Schechterhausen, um ½ Malter Korn von jedem Morgen jährlich dem Rector genannter Kapelle zu liefern mit dem Vorbehalte, wenn die Rente zur Zeit nicht abgetragen würde, der Rector das Land an sich nehmen und frei damit schalten könne.[2]

Auf eine Eingabe des Vicars Kessel an die geistliche Behörde im Jahre 1760, die Grundsteinlegung zum Neubaue der Kapelle, die Graf Salm beabsichtige, zu erlauben, folgte bejahender Bescheid, jedich mit der Anweisung, über die Sachlage nähern Bericht zu erstatten. Pastor Fausten von Bedburdyck referirte, das beneficium s. Georgii in Neuenhoven existire nicht mehr, seit vielen Jahren sei es mit der Vicarie St. Nicolai in Bedburdyck combinirt; viele Renten wären verloren gegangen, weil die Rectoren im hessischen Kriege mehrere Jahre abwesend gewesen; einer derselben, Anton Tieck, Pastor in Rommerskirchen, habe vom Grafen Salm 1646 die Aufforderung erhalten, zur Dyck zu erscheinen und Auskunft zu geben; unter'm 8. November sei die Antwort eingelaufen, die Collation und Investitur und andere bezügliche Documente verwahre er in diesen kriegerischen Zeiten anderwärts, seit neun Jahren habe er nichts von dem Beneficium genossen, er bete um Schutz und um Beschlagnahme gewisser Früchte … Nach dessen Tode schickten die Testaments=Executoren ein nicht beglaubigtes Actenstück ein, worin mehrere Einkünfte verzeichnet standen, welche auch heute – 1760 – nicht bezahlte werden. Die Namen der Schuldner sind nicht zu ermitteln, da Hypotheken nicht



  1. Altare s. Nicolai de consensu superiorum et illustissimi comitis in Dyck cum beneficio s. Georgii in Neuenhoven combinatum est. So ein altes Kirchenbuch in Bedburdyck. -
  2. Archiv zur Dyck.