Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/063

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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wegen St. Stephanshof ihre Zustimmung deswegen ertheilt habe, weil in demselben vorgesehen worden, daß eine Summe von 95,000 Mark aus dem Erlös des Terrains zum Bau der St. Jacobskirche verwendet werden soll. Außerdem verfüge der Kirchenvorstand über einen Antheil von 24,000 Mark aus dem allgemeinen städtischen Kirchenbaufonds und dem aus städtischen Mitteln aquirirten Bauplatz. Mit diesen Mitteln lasse Sich doch wohl mal beginnen. In solchen Dingen müsse nicht der Stadtsäckel, sondern die Pfarrgenossen selber in Anspruch genommen werden. Es sei nach seinem Dafürhalten durchaus nöthig, daß zuerst die Bedürfnißfrage erledigt und die Höhe des städtischen Vermögens festgesetzt werde, um eine gesetzliche Grundlage herzustellen, nach welcher man entscheiden könne, in welchem Verhältnis die Stadt zu den Kosten beizutragen habe, wenn eine einzelne Pfarre von 12,000 Seelen den Neubau einer Kirche beantrage.

       Veling hält ebenfalls die Angelegenheit für eine finanziell sehr wichtige und die vorherige Ermittelung, wie viel aufzuwenden sei, für erforderlich, den Weg der Transaktion dagegen für unpraktisch, indem der Versuch schon wiederholt vergebens gemacht worden sei. Der Gesammt-Bürgerschaft gegenüber müsse man die gesetzlichen Bestimmungen in's Auge fassen. Seitens der Regierung und des Ministeriums sei das Bedürfniß anerkannt worden und das Gesetz über die Verbindlichkeit der Civilgemeinde für Kirchenbedürfnisse vorhanden und noch in Kraft. Stehe nun das Bedürfniß fest, so müsse die Sache nach den Bestimmungen des Gesetzes ihre Erledigung finden. Nach diesen Bestimmungen sei zunächst zu ermitteln, ob die Kirchengemeinde Vermögen besitze. Sei dies nicht der Fall, so müsse die Civilgemeinde