Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/433

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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kirchlich bedient wurden und zur dortigen Kirche gehört haben. Die Eingesessenen zu Billerbeck und Belle hatten noch nach Anfang dieses Jahrhunderts ihre Sitze in der Kirche zu Steinheim mit ihrem Namen bezeichnet. Bei der Reformation wurden beide Kapellen zur Wöbbeler Kirche gezogen, „allein als im Jahre 1629 das Kaiserliche Restitutionsedict erging, suchten die Paderbornischen die Eingesessenen daselbst wieder zur kathol. Religion und zur Steinheimer Kirche zu zwingen, so aber nicht zum Effect kommen.“ Die Kapelle zu Belle wird schon im Jahre 1522 in einem Schreiben des Horner Rathes vom 6. März an den Drosten Franz von Kerssenbrok zu Blomberg erwähnt, worin derselbe für einen Horner Bürger intercedirt, der, als er durch Belle gefahren, bei der dortigen Kapelle angehalten und wegen des Zolles mit seinem Wagen nach Blomberg geführt sei. (Lipp. Reg. IV, 3100b. Holscher Bisth. Paderborn S. 77.) Die jetzige Kapelle ist 1741 errichtet. Graf Albrecht Wolfgang zu Bückeburg gab zu ihrer Erbauung 100 Thaler, das Uebrige brachte die Dorfschaft auf. Die Inschrift über der Thür lautet: Anspiciis Alberti Wolfgang D. g. com. Schauenburg. com. et nob. dom. Lippiae — aedem Dom. sacram vetustate collapsam refici curavit ruinis superstes Bellensium religio. A. R. S. (anno reparatae salutis) 1741. Am 3. December 1741, dem 1. Advent, hielt Pastor Dörrie die erste Predigt in derselben über 2. Chron. 6,21. „Sie hat wie die zu Billerbeck ihre eigenen jährlichen Einkünfte und Kapellen Dechen. Der Schulmeister hält wöchentlich darin Betstunde. Sonst wird ordentlicher Weise am 1. Christtage und 2. Ostertage wie auch am 2. Sonntag nach Pfingsten Nachmittags Glocke 2 Predigt und jährlich 2 Mal nach Ostern und Michaelis das heil. Abendmahl darin gehalten, wozu der Prediger und Küster von Wöbbel herüberkommt.“ (Althof Mnscr.) Zur Zeit ist die Ordnung dieselbe. Nur hält der Lehrer alle 14 Tage Sonntag Nachmittag und im Sommer alle 3 Wochen Betstunde. Auch der Küsterdienst wird gegen den üblichen Küstergehalt von ihm versehn. (Die Nachrichten über Wöbbel mit seinen Kapellen verdanke ich dem im Pfarrarchiv zu Wöbbel befindlichen Lagerbuch der kirchlichen Güter mit histor. Notizen begleitet vom Pastor Phil. Henrich Gerh. Pandes im Jahre 1828, einer vortrefflichen Arbeit.)


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