Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/425

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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seine Mühe behält ec. Es ist sicher, daß die Kirche, Pfarre und Schule dem hochadligen Donop'schen Haus vieles zu verdanken habe. Nicht nur die silbernen mit Gold überzogenen Gefäße zum heil. Abendmahle hat der Landdrost Sim. Mos. von Donop 1659 zum Geschenk gegeben, sondern es sind auch ansehnliche Capitalien angewiesen, wovon jährlich die Zinsen genossen werden.“ (Alth. Mnsc.)

Außer den so eben angeführten Inschriften steht über der südwestlichen Thür noch der Vers:

Lippiacum, bone Christe, genus servato benigne,
Fragret cum primis ut generosa rosa.

Die Kirche hat 580 bequeme Sitzplätze. Unter dem Chore befindet sich ein Begräbnißgewölbe für die Familie von Donop zu Haus Wöbbel, wozu bisher der Eingang von Innen der Kirche führte, der aber jetzt vermauert und von Außen angelegt ist.

Die neue Orgel erbaute der Orgelbauer Ackermann aus Detmold an Stelle der alten aus dem Jahre 1663.

Der Thurm birgt zwei Glocken zum Läuten, von denen die älteste mit der Jahreszahl 1491 bereits erwähnt wurde. Die andere hat die Inschrift: Jhesus. Maria. Johannes. A. Dom. 1492 Die dritte zwischen den Pfeilern der Thurmspitze freihängende, dient nur der Uhr.

Die alten Abendmahls- und Taufgefäße, welche die Namen der Schenker, der v. Donop'schen Familie, trugen, sind verkauft und neue durch den Verein für christl. Kunst in Berlin vermittelte angeschafft. Die Uhr im Kirchthurm ist sehr alt.

Das Patronat der Kirche zu Wöbbel hatte die Familie von Friesenhausen, die schon bei der Kapelle zu Wilbasen, in welcher sie ihre Begräbnißstätte hatte, genannt ist; dasselbe trat sie im Jahre 1599 dem Landesherrn ab. „Den Küster hat das hochadlige Haus von Donop zuvor immer präsentirt, und die alten Kirchenrechnungen aus dem vorigen Jahrhundert sind von demselben und dem Superintendenten Classis unterschrieben“

Ueber das jus patronatus entsprangen zwischen den von Donops und von Friesenhausen weitläufige Irrungen, weil letzterer den Bruno Billerbecks, Sohn Henrich Billerbecks zu Rinteln, auf die Pastorei berufen, den die von Donops widersprachen und behaupteten, es sei das jus patronatus von v. Friesenhausen cedirt. Diesem machte Graf Simon dadurch ein Ende, daß die von Friesenhausen gegen jährliche Anweisung dreier Buchbäume im Winterberge auf dies Recht renunciirten, und den v. Donops ein Beitritt zu den Kirchenvisitationen vom Jahre 1568 an zugelassen wurde, der Graf Hermann Simon aber sich das jus patron. vorbehielt.

Die Gemeinde Wöbbel mit Wöbbel, Billerbeck mit dem Entenkruge