Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/266

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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nach dem neuesten der Landessynode im Jahre 1878 vorliegenden ca. 3600 Mk.
Die Gemeinde besitzt zwei Todtenhöfe, von welchen der neueste im Jahre 1829 angelegt ist.
Das Besetzungsrecht der Pfarre hat Schaumburg-Lippe. Von den Geistlichen Kappels aus der Zeit vor der Reformation sind nachstehende bekannt:

1. 1315. Johann, Pfarrer zu Cappel, ist am 17 September 1315 Zeuge bei einem Verkaufe von Gütern in Bisth an das Marienkloster in Lemgo. (Lipp. Reg. II, 619)

2. 1349 wird Werner, Schreiber des Edelherrn Otto von der Lippe und Kirchherr zu Cappel, gleichfalls als Zeuge genannt. (Lipp. Reg. II, 916.)

3. 1486. Gottschalk Culraven, Kirchherr zu Cappelde, erhält von Bernhard Edelherr zur Lippe die Erlaubniß, die Länderei und Wiese am Spiegelberge und im Vogelsang bei Lemgo, welche er und sein Bruder zu Lehn tragen, zu versetzen und will dieselbe in fünf Jahren einlösen. (Lipp. Reg. IV, 2710.)

4. ca. 1500. Konrad Krudewulf, zu dessen Gunsten im Jahre 1504 Wilhelm Swale auf seine Pfarrstelle zu Bega verzichtete, nachdem er mit demselben hinsichtlich der Theilung der Accidenzien und sonstigen Einkünfte einen notariellen Vertrag geschlossen. (Vgl. Bega.) (Lipp. Reg. III, 2211.)

5. ca. 1513. Herr Erich (Erike), Pastor zu Kappel, eins der unehelichen Kinder des Edelherrn Bernhard VII. zur Lippe, die er mit Ilse Trump, der Tochter der Ilse Trump aus Neuhaus bei Paderborn, „uu tor Tyd Maghet und Bislepersche des eddeln und wohlgebornen Junccher Berndes Edelherr tor Lippe" zeugte. (Lipp. Reg lV, 2902, 2984 und 3010.) (Vergl. auch Holscher Bisthum Paderborn S. 72.)

6. Puhstkuchen nennt in seiner Einleitung zu Cappel unter den kurz vor der Reformation dort im Pfarramte gewesenen einen Pastor Rabenhaupt, über den weitere Nachrichten nicht vorliegen.

Cappel hat die Ehre, daß in der im October 1538 unter seiner Linde abgehaltenen Landtagssitzung der Beschluß gefaßt ist, mit Einführung der Reformation in Lippe auf Grund der von (Boroten) Borschten[1] und Timann in Detmold ausgearbeiteten und von den Reformatoren geprüften Kirchenordnung von 1538 nunmehr überall zu beginnen.

1. Der erste lutherische Prediger ums Jahr 1541 war Hermann Prottus oder Prottius, den Hamelmann p. 247 pastor Cappelensis nennt; unter den praecipuos pastores qui conditione


  1. Von Weerth handschriftlich geändert