Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/134

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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mit 1476, der mittlere mit 1577, der oberste unmittelbar unter dem Dache, mit 1709 bezeichnet. Durch die Restauration ist das Innere der Kirche ziemlich verunstaltet, indem man dem früheren Gewölbe einen niedrigen, horizontalen Abschluß gegeben und dabei die spitzbogigen Fenster in geschmackloser Weise theilweise verfüllt hat. Auf dem Chore der Kirche liegen vier Grabsteine mit Namen und Jahreszahlen aus dem 17. Jahrhundert, die nur noch theilweise zu lesen sind. Einer derselben trägt die Namen des lippischen Rathes Jobst Bernhard Barkhausen, gest. 1728 und „seiner Ehefrau Clara Beata von Meinders, gest. 1738.“ (Preuß, Baul. Alterthümer S. 32.) Alt scheint auch die Sanduhr auf der Kanzel zu sein. Nennenswerth sind die drei schönen Kronleuchter.

Mit der „zweiten Reformation des lutherischen Salzuflens“ oder besser gesagt, mit der Nöthigung der Gemeinde zur Annahme der reformirten Lehre und Gottesdienstordnung, welche circa 1607 von dem theologisch vielseitig gebildeten, sonst sehr wohlwollenden und aufrichtig frommen Grafen Simon VI. kraft der auf ihn übergegangenen Episkopalgewalt und des reichsgesetzlichen Reformationsrechtes ganz im Geiste jener Zeit, wo nöthig, gewaltsam geschah, ging es nicht so glatt ab. Salzuflen vereinigte sich mit den übrigen Städten des Landes zu einer Beschwerde an den Landesfürsten wegen Aenderung in Religionssachen, welche nicht vorzunehmen, doch der Generalsuperintendent Dreckmeier bei seinem Amtsantritt versprochen habe. Die Beschwerdeführer wurden vom Grafen abgewiesen und unter Anderem dahin beschieden, er könne in der von ihm publicirten Kirchenordnung von 1571 solche Abänderung treffen lassen, wenn etwas darin unrichtig und dem göttlichen Worte zuwider sei z. B. der noch darin enthaltene Exorcismus (Teufelsaustreibung) bei der Taufe, die Ubiquitätslehre (die Allenthalbenheit des „körperlichen“ Leibes Christi) beim heiligen Abendmahl, Gesänge in fremder Sprache u. dgl. m.

Aber trotz dieser Entgegnung widersetzte sich die Stadt, welche freilich wie der größte Theil des Landes nach dem ihr 1550 vom Bischof zu Paderborn, wenn auch wider Willen des Landesherrn, aufgedrungenen Interim (die Messe und katholischer Cultus beim Gottesdienst nebst den meisten katholischen Glaubenslehren) allmählich wieder mehr katholisch als lutherisch geworden war, der Annahme der reformirten Lehre und Gottesdienstordnung. Eine Urkunde sagt: „Der Stadtmagistrat und die Bürger sperrten sich gewaltig dagegen. Der Kantor Hilarius erwies sich